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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz
gem Getreide eingefahren werden. In den Jahren 2001 und 2002 führten witterungsbedingte Qualitätseinbussen teilweise zu einer Verwertung im Futterkanal und der Hitzesommer 2003 ergab geringe Hektarerträge.
Tabelle 38 Produktion und Einfuhren von backfähigem Brotgetreide
2002 20032004
Brotgetreide t 480 168 461 635 552 442
Inlandproduktion t 406 600 380 767 491 070 Import t 73 568 80 868 61 372 Zugeteilte Einfuhrmenge (Versteigerung) t 70 000 70 000 70 000 Effektive Ausnutzung der Zollkontingentsanteile t 57 464 69 932 48 240 Ausnützung % 82,1 99,9 68,9 Quellen: swiss granum, SBV, OZD, BLW
Getreideeinfuhren aus den Zollfreizonen Genf werden nur mit den Abgaben für die Pflichtlagerhaltung belastet und sind nicht Bestandteil des Zollkontingentes Brotgetreide. Die total eingeführte Brotgetreidemenge übersteigt daher die Einfuhren innerhalb des Zollkontingentes deutlich.
Futtermittel
Futtergetreide als Energieträger und Körnerleguminosen mit hohen Eiweissgehalten zählen zusammen mit eiweissreichen Nebenprodukten aus der Gewinnung pflanzlicher Öle (Schrote/Kuchen) zu den wichtigsten Komponenten von Kraftfuttermitteln. Diese erreichen an den Direktkosten einen Anteil von rund 50 Prozent in der Schweine- und 60 bis 70 Prozent in der Geflügelhaltung. Sie bilden aber auch in der Rindviehhaltung insbesondere bei Verfolgung einer Hochleistungsstrategie in der Milchproduktion einen bedeutenden Kostenfaktor. Vorab sind es denn auch die Schweine- und Geflügelhalter, die in Erwartung eines sinkenden Grenzschutzes bei Fleischerzeugnissen zur Erhaltung ihrer Marktanteile tiefere Futtermittelpreise verlangen.
Der Inlandpreis von Futtergetreide wird durch die Massnahmen an der Grenze bestimmt (Schwellenpreissystem). Mit der Einführung des Zusatzbeitrages für offenes Ackerland und Dauerkulturen im Jahre 2001 wurden die beiden Schwellenpreissenkungen per 1. Juli 2001 und 1. Juli 2005 von rund 480 Franken je Hektare nahezu vollständig kompensiert.
Zu den eiweissreichen Körnerleguminosen zählen Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Lupinen. Sie dienen zur Ausbalancierung der Futterrationen auf die physiologischen Bedürfnisse der Nutztiere und stehen in unmittelbarer Konkurrenz zum Sojaschrot aus Übersee. Um einen inländischen Beitrag zur Versorgung mit Eiweisspflanzen sicherzustellen, wird für Körnerleguminosen ein Anbaubeitrag von 1 500 Franken je Hektare gewährt. Insgesamt wurden für Körnerleguminosen im Jahre 2004 Anbaubeiträge im Umfang von 7,2 Millionen Franken ausbezahlt.
Rund 500 Zolltarifpositionen von verschiedenen Futtermitteln oder Futtermittelkomponenten unterliegen dem Schwellenpreissystem. Der Bundesrat legt die Schwellenpreise für elf Hauptprodukte fest. Abgeleitet von den Schwellenpreisen und gestützt auf die Nährwerte bestimmt das EVD die Importrichtwerte der übrigen Produkte. Da die Importrichtwerte die gleiche Wirkung wie die Schwellenpreise haben, wird nachstehend nur der Begriff Schwellenpreis verwendet. Dieser entspricht den Ziel-