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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
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Allgemeiner Teil
Abbildung 2 Bisherige Reformetappen seit 1992
Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3
¾Einführung produktun- ¾Abschaffung Preis- und ¾Aufhebung Milchabhängiger Direktzahlungen Absatzgarantien kontingentierung ¾Preissenkungen ¾Aufhebung Butyra und ¾Versteigerung ¾Anreiz für besondere Käseunion Fleischimportökologische Leistungen (z.B. ¾Bindung kontingente
Biodiversität) Direktzahlungen an ¾Ausbau Struktur-¾Umbau des Grenzschutzes ökologischen verbesserungen (WTO) Leistungsnachweis und soziale Begleitmassnahmen
Entkoppelung Deregulierung Deregulierung „mehr Ökologie“ „mehr Markt“ „Wettbewerbsfähigkeit"
1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 AP 2002 AP 2007
1.1.2 Verfassungsauftrag und Leitbild
1.1.2.1 Verfassungsauftrag
Artikel 104 der Bundesverfassung11 ist die zentrale Grundlage für die Ausgestaltung der Agrarpolitik. Absatz 1 umschreibt die grundsätzliche Zielsetzung, während die Absätze 2 bis 4 Vorgaben für die Massnahmen und die Finanzierung enthalten. In der Folge wird deshalb ausschliesslich Absatz 1 kommentiert. Für die Erläuterung der Absätze 2 bis 4 wird auf die Botschaft zur Agrarpolitik 2002 verwiesen12.
Art. 104 Abs. 1 Bundesverfassung
Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:
a. sicheren Versorgung der Bevölkerung;
b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und Pflege der Kulturlandschaft;
c. dezentralen Besiedlung des Landes.
Neben der Zielsetzung in Artikel 104 BV enthält die Bundesverfassung weitere Ziele, die für die Ausgestaltung der Agrarpolitik von Bedeutung sind. Erwähnt seien das Ziel eines wirtschaftlichen, d.h. effektiven und effizienten Einsatzes der Bundesmittel (Ausgaben- und Schuldenbremse, Art. 126 bzw. 159, Überprüfung der Wirksamkeit der Bundesmassnahmen, Art. 170 BV) und die Sozialziele gemäss Art. 41 BV.
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12 BBl 1996 IV 297 ff