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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Ausgangslage und Ziele

Aufgabenerfüllung durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete

Produktion

Der Verfassungsauftrag an den Bund in Art. 104 BV geht davon aus, dass die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz ohne Schutz und Stützung gefährdet ist. Gründe dafür sind die teilweise nachteiligen topografischen und klimatischen Verhältnisse und das im internationalen Vergleich hohe Kostenumfeld. In anderen Ländern können Nahrungsmittel aufgrund günstiger natürlicher Verhältnisse, grossflächiger Produktion oder tiefer Löhne für Landarbeiter ausserordentlich kostengünstig hergestellt werden. In der Schweiz würde deshalb heute zu Weltmarktpreisen kaum noch produziert.

Das öffentliche Interesse zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Produktion in der Schweiz rührt daher, dass die Landwirtschaft gleichzeitig mit der Produktion von Nahrungsmitteln weitere von der Gesellschaft verlangte Leistungen erbringt (Koppelproduktion). Diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen haben den Charakter von öffentlichen Gütern13, d.h. sie erzielen keine direkte Abgeltung über den Markt. Da jedoch die Abgeltung über den Markt für die Erhaltung der landwirtschaftlichen Produktion nicht ausreicht, würden die gemeinwirtschaftlichen Leistungen ohne staatlichen Eingriff nicht im gesellschaftlich erwünschten Umfang erbracht. Der Souverän überträgt deshalb dem Bund die Kompetenz, günstige Rahmenbedingungen für die Erhaltung der landwirtschaftlichen Produktion zu schaffen, um so die Bereitstellung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen.

Die Landwirtschaft soll die Leistungen nach den Buchstaben a bis c durch eine nachhaltige Produktion erbringen. Das heisst, dass die negativen Auswirkungen der Produktion auf Luft und Wasser minimiert werden und die Bodenfruchtbarkeit sowie die Biodiversität erhalten bzw. gestärkt werden. Die ökologische Nachhaltigkeit setzt der Intensität der Produktion also Grenzen. Gleichzeitig stünde eine Politik, welche das Schwergewicht auf die reine Flächenpflege legen und damit die Produktion landwirtschaftlicher Güter verdrängen würde, nicht im Einklang mit den landwirtschaftlichen Zielen der Verfassung.

Die dauerhafte Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen erfordert, dass die Produktion nicht nur ökologisch sondern auch ökonomisch und sozial nachhaltig ist. Die Landwirtschaft entwickelt sich nachhaltig, solange eine ausreichende Anzahl von Betrieben die anstehenden Erneuerungsinvestitionen tätigt, ausreichend fruchtbarer Boden und natürliche Ressourcen vorhanden sind und genügend Personen mit ihren Lebensumständen in der Landwirtschaft zufrieden sind.

Die Produktion landwirtschaftlicher Güter soll grundsätzlich auf den Markt ausgerichtet sein. Sie ist nur so weit vom Staat zu beeinflussen, als dies für die Nachhaltigkeit der Produktion und für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen notwendig ist.

Sichere Versorgung

Die inländische Produktion ist die Hauptgrundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Mit der Nahrungsmittelproduktion im Umfang von 60 Prozent des Konsums (vgl. Ziff. 1.2.2.1) leistet unsere Landwirtschaft einen wesentli-

13 Im Zusammenhang mit den an die Produktion gekoppelten gemeinwirtschaftlichen Leistungen wird oft auch von der Multifunktionalität der Landwirtschaft gesprochen (Art. 104 Abs. 3 BV).