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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
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Direktzahlungen (3. Titel LwG)
Dieser postulierte Sachverhalt lässt sich jedoch so nicht belegen. Vielmehr spricht dagegen, dass seit der Einführung der Direktzahlungen im Jahr 1992 sowohl die Bodenpreise als auch die Pachtzinsen gesamtschweizerisch gesunken sind. Dies ist ein Hinweis darauf, dass weniger die Verteilungskriterien bei den Direktzahlungen als der Umfang der staatlichen Stützung insgesamt die hohe Nachfrage nach Boden erklärt. Beim Boden handelt es sich um den einzigen langfristig fixen Faktor – Arbeits- und Kapitaleinsatz passen sich den sich ändernden Rahmenbedingungen an. Jede Form der Agrarstützung manifestiert sich deshalb auf dem Bodenmarkt.
Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Agrarstützung mit einem SAK-Beitrag auf guten Landwirtschaftsflächen höher wäre als heute, auf Grenzertragsflächen oder ökologischen Ausgleichsflächen, die wenig Arbeit zur Bewirtschaftung benötigen jedoch kleiner. Die Nachfrage nach guten Flächen würde folglich sogar erhöht.
Argumentiert wird auch, dass trotz dem Prinzip der Leistungsabgeltungen mit den Direktzahlungen heute nicht die (Arbeits-)Leistungen der Landwirtschaft abgegolten werden. Vielmehr würden gerade arbeitsextensive Formen wie zum Beispiel ökologische Ausgleichsflächen übermässig gefördert.
Dem ist entgegenzuhalten, dass mit den Direktzahlungen die in der Verfassung definierten, gemeinwirtschaftlichen Leistungen gegenüber der Gesellschaft abgegolten werden und nicht die Arbeitsleistung der Landwirte. Diese Leistungen resultieren vorwiegend aus der Flächenbewirtschaftung und nicht direkt durch den Arbeitseinsatz.
Die SAK werden durch Multiplikation von Flächen und Tierzahlen mit SAK-Faktoren berechnet. Sie unterscheiden sich also nicht grundsätzlich vom heutigen System mit flächen- und tierbezogenen Beiträgen; lediglich die Gewichtung zwischen einzelnen Tier- und Flächenkategorien würde sich verschieben durch die Bewertung anhand des Arbeitsaufwandes. Das System würde aber wesentlich komplizierter und weniger transparent. Der Einbezug von nicht Raufutter verzehrenden Nutztieren wie Schweinen oder Geflügel in die Berechnung von SAK-Beiträgen ist zudem problematisch, da damit Betriebszweige unterstützt würden, die heute ohne zusätzliche staatliche Beiträge auskommen.
Mit der Einführung eines SAK-Beitrages wäre eine Umverteilung der Mittel innerhalb der Landwirtschaft verbunden. Arbeitsintensive Betriebszweige, die heute mit relativ wenigen Direktzahlungen auskommen müssen, wären stark bevorteilt (z.B. Gemüseproduktion, Rebbau oder Schweinehaltung). Auf der anderen Seite würden arbeitsextensive Betriebszweige erheblich Direktzahlungen verlieren (z.B. ökologische Ausgleichsflächen oder die graslandbetonte Berglandwirtschaft). Solche unerwünschten Umverteilungen wären innerhalb der Landwirtschaft stark umstritten und wirken den ökologischen Zielen entgegen. Durchschnittliche Betriebe mit Milchproduktion nehmen punkto Arbeitsintensität eine Mittelstellung ein und würden folglich mit SAK-Beiträgen weder mehr noch weniger Direktzahlungen erhalten.
Kein Verzicht auf tiergebundene Beiträge
Wie in der Ausgangslage dargelegt, besteht das heutige System der allgemeinen Direktzahlungen aus einem direkt und einem indirekt an die Fläche gebundenen Beitrag. Der RGVE-Beitrag kann deshalb als indirekt flächengebundener bezeichnet werden, weil er nur für Tiere ausgerichtet wird, für die eine betriebseigene Raufutterbasis vorhanden ist. So sind in der Talzone maximal 2 RGVE pro Hektare Grün-