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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Strukturverbesserungen (5. Titel LwG)

Gesuchsteller ohnehin nachweisen, dass die unterstützte Massnahme finanzier- und tragbar ist und der Betrieb erfolgreich geführt wird.

Die Unterstützung von Massnahmen zur Diversifizierung der Tätigkeit im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich kann auch auf Betrieben mit einem niedrigeren Arbeitsaufkommen aus der Landwirtschaft sinnvoll sein, damit die Schaffung von Wertschöpfung durch Zusatzaktivitäten gefördert werden kann. Aus diesem Grund wird vorgesehen, ein niedrigeres Arbeitsaufkommen nach Artikel 89 Absatz 2 auch für die Unterstützung von Massnahmen zur Diversifizierung der Tätigkeit zuzulassen. Der heute nach Artikel 3a Absatz 1 SVV geltende Minimalwert von 0,75 SAK soll auch zukünftig nicht unterschritten werden. Die vorgesehenen Lockerungen in der Raumplanungsgesetzgebung (Art. 24b RPG und Art. 40 RPV) verbessern ebenfalls die Schaffung von Erwerbskombinationen auf dem eigenen Betrieb und tragen so zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung bei.

Die massnahmenbezogenen, differenzierten Untergrenzen ermöglichen eine gezielte Förderung wirtschaftlicher Einheiten. Neu ist, dass ein Betrieb für bestimmte Massnahmen Investitionshilfen erhalten kann und u.U. bei anderen Massnahmen ausgeschlossen wird. Erfüllt der Betrieb die Untergrenze nicht, so hat er bei Investitionen in Ökonomiegebäude die Möglichkeit, eine überbetriebliche Lösung zu realisieren.

Æ Anpassung Art. 89 LwG, tiefere SAK-Ansätze auch für Massnahmen zur

Diversifizierung

Æ Anpassung Strukturverbesserungsverordnung auf 1. Januar 2008

2.4.2.4 Förderung Biogasanlagen

Um wirtschaftliche Biogasanlagen zu fördern, braucht es einerseits eine Anpassung im Raumplanungsgesetz (vorgesehen in Artikel 16a Absatz 1bis RPG) und andererseits die Möglichkeit, mit Investitionskrediten gemeinschaftliche Anlagen zur Energiegewinnung aus Biomasse zu unterstützen. Hierfür ist ein Ergänzung in Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe b notwendig.

Æ Anpassung Art. 107 LwG, Ergänzung für Energiegewinnung aus Biomasse

Æ Anpassung Strukturverbesserungsverordnung auf 1. Januar 2008

2.4.2.5 Infrastrukturen für Spezialkulturen

Um gleich lange Spiesse gegenüber der EU für die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Spezialkulturen zu schaffen, insbesondere für die Obst- und Gemüseproduzenten, soll mit gezielten Strukturverbesserungen deren Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Heute können bereits Bewässerungsanlagen in den inneralpinen Trockentälern mit Beiträgen sowie die gemeinschaftliche Anschaffung von Einrichtungen für den Hagel-, Regen- und Frostschutz mit Investitionskrediten unterstützt werden. Vorgesehen ist eine Ausweitung der Praxis des BLW für die Sprechung von Investitionshilfen für Bewässerungen, was keine rechtlichen Anpassungen erfordert. Ebenso sollen bei kombinierten Bewässerungsanlagen die Kosten für Frostschutzeinrichtungen als beitragsberechtigt anerkannt werden. Eine Anpassung der Strukturverbesserungsverordnung erfordert die Basiserschliessung mit Strom und Wasser für Spezialkulturen, welche neu auch im Talgebiet mit Beiträgen unterstützt werden soll. Der Finanzbedarf für die Ausweitung der Praxis des BLW und die neuen