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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Forschung und Beratung sowie Förderung der Pflanzen- und Tierzucht (6. Titel LwG)

mit der jeweiligen gesetzlichen Aufgabe auf und sind nicht auf die Errichtung einer zusätzlichen Infrastruktur angewiesen102.

2.5.1.2 Konzept

Die kommerziellen Dienstleistungen von Agroscope sind bisher auf Verordnungsstufe (Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung (VLF) vom 26. November 2003) geregelt. Neu dürfen Verwaltungseinheiten kommerzielle Dienstleistungen nur erbringen, soweit ein Gesetz sie hierzu ermächtigt. Im neuen Finanzhaushaltgesetz (FHG) ist keine allgemeine Regelung zu den kommerziellen Leistungen vorgesehen. Aus diesem Grund erfolgt eine Regelung neu im LwG.

Æ Anpassung von Art. 115 LwG, kommerzielle Tätigkeiten der Forschungsan-

stalten

2.5.2 Beratung

2.5.2.1 Ausgangslage

Für florierende ländliche Räume sind wirtschaftliche Aktivitäten von zentraler Bedeutung. In diesem Bereich bestehen verschiedene Förderinstrumente, die thematisch und im Vollzug teilweise eng miteinander verknüpft sind. Gemeint sind die regionalen Absatzförderungsprojekte nach Art. 12 LwG (Ziff. 2.1.1.2), die Projekte nach Art. 93 Absatz 1 Buchstabe c LwG (Ziff. 2.4.2.2) sowie die ökologisch ausgerichteten Regionalprogramme wie Sanierungsprojekte nach Artikel 62a GSchG, Programme für nachhaltige Ressourcennutzung (Ziff. 2.2.2.4) und regionale Vernetzungskonzepte nach ÖQV. Die Kantone oder Trägerschaften sind in diesen Massnahmenbereichen in unterschiedlichem Mass zur Mitwirkung oder finanziellen Beteiligung verpflichtet.

Insbesondere durch die Erweiterung des Landwirtschaftsgesetzes um Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe c im Rahmen der Agrarpolitik 2007 ist der agrarpolitische Handlungsspielraum hinsichtlich regionaler Entwicklungen gewachsen. Der Bedarf zur Abstimmung der Massnahmen innerhalb einer Region nimmt zu. Der Auftrag zur Koordination mit den Instrumenten der Regionalpolitik besteht bereits in Artikel 2 Absatz 2 LwG und wird entsprechend wahrgenommen.

Evaluationen der bisherigen Instrumente und letztlich eine in Auftrag gegebene Regionsanalyse103 haben aufgezeigt, dass die Engpässe und Hürden auf dem Weg von Projektideen zu umsetzungsreifen Projekten vielfach im Know-how oder bei fehlenden Kapazitäten liegen. Ideen sind bei einzelnen regionalen Akteuren oft vorhanden, doch genügen die Kapazitäten (Zeit, Energie) meist nicht, um den Aufwand für die Bildung einer Trägerschaft oder für die Abklärungen (Marktpotenzial, Businessplan, usw.) bewältigen zu können. Die Regionsanalyse hat das Bewusstsein gefördert, dass es sinnvoll ist, eine fachliche Begleitung (in der Folge auch als „Coaching“ bezeichnet) in der Phase der Konkretisierung von Projektideen (Vorabklä-

102 Bundesversammlung, Büros des Ständerates und des Nationalrates, 2003: Richtlinien der Büros des Ständerates und Nationalrates. Parlamentarische Behandlung der Leistungsaufträge und Globalbudgets der FLAG-Ämter

103 Abklärung der Anwendungsmöglichkeiten für regionale Entwicklungsprojekte, BHP Hanser und Partner AG, Zürich