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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
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Ausgangslage
gegenseitigen Anerkennung der Bestimmungen über Saatgut und Pflanzenschutzmassnahmen gegen Schadorganismen im Rahmen der bilateralen Verträge kann Saatgut und Pflanzenmaterial frei in die Schweiz eingeführt und in Verkehr gebracht werden. Kostensenkungen auf technischer Seite sind in diesen Bereichen durch die Schweiz nicht mehr möglich.
Das Chemikalienrecht, welches am 1. August in Kraft getreten ist, delegiert mehr Kompetenzen aber auch mehr Verantwortung an den Handel. Auflagen z.B. in Bezug auf die Kennzeichnung von Chemikalien (darunter fallen Pflanzenschutzmittel und Dünger) werden insofern gelockert, als dass sie von den Firmen in Eigenverantwortung vorgenommen werden und nur noch stichprobenweise durch die Behörden kontrolliert werden. Dies soll zu Kostensenkungen für die Firmen und, vorausgesetzt gleichbleibender Margen, auch für die Abnehmer führen.
7.1.1.4 Futtermittel
Die grössten Kostenunterschiede sind beim Kraftfutter zu verzeichnen. Gemäss eigenen Erhebungen betragen die Preisdifferenzen gegenüber den umliegenden Ländern im Durchschnitt 48 Prozent (Deutschland 50%, Frankreich 46%). In der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung wurde 2002 mit 1 735 Millionen Tonnen verfügbarem Kraftfutter gerechnet. Der innerbetriebliche Verbrauch betrug rund 270 Millionen Tonnen. Insgesamt wurden 1 525 Millionen Tonnen Kraftfuttermittel zugekauft (inkl. Mineralsalze und andere Zusätze). In der Schweiz wurden die aktuellen Verkaufspreise grösserer Mischfutterhersteller inkl. Rabatt (16 t lose, 200 t Jahresmenge, Juli 2005) erhoben. Die EU-Preise basieren auf Listenpreisen für 2004 von Deutschland und Frankreich ohne Rabatte (Eurostat, ZMP). Die Preisdifferenz wurde berechnet, indem die EU-Preise der verschiedenen Futtermischungen gemäss ihrem Mengenanteil am Zukauf im Jahr 2002 gewichtet wurden.
Für die Berechnung der Rohstoffkosten der Mischfutterfabrikanten wurde ebenfalls das Schweizer Mengengerüst zu Grunde gelegt. Die einzelnen Komponenten wurden zu Schweizer und zu EU-Preisen bewertet. Aufgrund des Preisgefüges (Grenzschutz) werden in der Schweiz teilweise Rohstoffe eingesetzt, die auf dem Weltmarkt teurer sind als Getreide (Bruchreis, Stärke, etc.). Zur Berechnung der EU-Rohstoffkosten wurden für diese Produkte deshalb EU-Getreidepreise eingesetzt.
Die Ausgaben der Schweizer Landwirte für Kraftfutter beliefen sich im Jahr 2002 auf 1 037 Millionen Franken. In der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) wird ein wesentlich höherer Betrag für zugekaufte Futtermittel (rund 1,5 Mrd. Fr.) ausgewiesen. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass die Landwirte neben den Kraftfuttermitteln weitere Nebenprodukte der landwirtschaftlichen Produktion zukaufen (Schotte, Magermilch, Rübenschnitzel, Trester). In diesem Bereich liegen keine gesicherten Angaben über Preisdifferenzen vor. Andererseits wurden in der obigen Berechnung die eingesetzten Kraftfuttermittel im Vergleich zur LGR wesentlich tiefer bewertet.