Projet
Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
Fedlex · Projet · Page 355 · DeutschFedlex · Projet · Deutsch
Entwurf Vernehmlassung
Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...6,
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz vom 4. Oktober 19917 über das bäuerliche Bodenrecht wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 1 Bst. c
Aufgehoben
Art. 5 Bst. a
Die Kantone können:
a. landwirtschaftliche Betriebe, welche die Voraussetzungen nach Artikel 7 hinsichtlich der Standardarbeitskräfte nicht erfüllen, den Bestimmungen über die landwirtschaftlichen Gewerbe unterstellen; die minimale Betriebsgrösse ist dabei in einem Bruchteil einer Standardarbeitskraft festzulegen und darf 0,75 Standardarbeitskräfte nicht unterschreiten;
Art. 7 Abs. 1
1 Als landwirtschaftliches Gewerbe gilt eine Gesamtheit von landwirtschaftlichen Grundstücken, Bauten und Anlagen, die als Grundlage der landwirtschaftlichen Produktion dient und zu deren Bewirtschaftung, wenn sie landesüblich ist, mindestens 1,25 Standardarbeitskräfte nötig sind. Der Bundesrat legt die Faktoren und die Werte für die Berechnung einer Standardarbeitskraft in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsrecht fest.
Art. 9 Selbstbewirtschafter
1 Selbstbewirtschafter ist, wer fähig ist, den Boden zu bearbeiten und diesen selber bewirtschaftet und, wenn es sich um ein landwirtschaftliches Gewerbe handelt, zu-
6BBl ...