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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
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Zukünftige Rahmenbedingungen
sersicherheit und an die ökologische Funktionsfähigkeit. Sofern Auswirkungen auf die Fruchtfolgeflächen (Ziff. 1.2.2.2.1) festzustellen sind, müssen gleichwertige Kompensationsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
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¾ Gemäss dem Landschaftskonzept Schweiz sollen im Talgebiet in absehbarer
Zeit 65 000 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche als qualitativ wertvolle ökologische Ausgleichsflächen bewirtschaftet werden. Mit der Öko-
Qualitätsverordnung51 besteht ein geeignetes Instrument, um im Verbund mit dem NHG insbesondere auch das qualitative Ziel zu erreichen.
¾ Am 15. Dezember 2003 hat der Bundesrat aufgrund eines Berichtes der GPK-
N dem UVEK den Auftrag erteilt, die Wirkungen des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) zu
verbessern52, namentlich durch die bessere Verankerung in den raumrelevanten Politikbereichen. Durch die Nutzung und Pflege der Flächen innerhalb dieser Inventare ist die Landwirtschaft von Änderungen besonders betroffen.
Konkrete Massnahmen werden bilateral zwischen BLW und BUWAL abgeklärt.
1.3.3.4 Finanz- und Steuerpolitik
Am 2. Dezember 2001 hat das Stimmvolk mit grosser Mehrheit die Einführung der Schuldenbremse beschlossen. Das Instrument verlangt, dass das Defizit des Bundes über eine Konjunkturperiode hinweg nicht zunimmt. Nachdem Ende 2002 die Bundeseinnahmen regelrecht eingebrochen sind, unterbreitete der Bundesrat dem Parlament zwei Entlastungsprogramme53 um die Ausgaben und Einnahmen wieder in Übereinstimmung zu bringen. Ein weiteres Entlastungsprogramm ist momentan nicht geplant. Sollten sich jedoch die Einnahmen nicht wie budgetiert entwickeln, sind weitere Sparmassnahmen nicht ausgeschlossen. In der Ausgabenplanung wird der Bund künftig noch stärker Prioritäten setzen müssen. Für Bereiche wie Bildung und Forschung dürften die Ausgaben weiter steigen, währenddem die Mittel für Landwirtschaft und Ernährung höchstens stabil gehalten werden. Der Anteil der Landwirtschaft an den Gesamtausgaben des Bundes wird damit weiter sinken (vgl. Ziff. 1.6).
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)
Ziel der NFA ist es, die Aufgaben von Bund und Kantonen zu entflechten, die Zuständigkeiten klar zu regeln und das finanzielle Ausgleichssystem zwischen Bund und Kantonen bzw. zwischen den Kantonen leistungsbezogener zu gestalten. In einem ersten Paket wurden dazu die verfassungsmässigen Voraussetzungen geschaffen, welche in der Volksabstimmung vom 28. November 2004 angenommen wurden54. Ein zweites Paket enthält die notwendigen Gesetzesanpassungen. Die Vernehmlassung dazu wurde Mitte Februar 2005 abgeschlossen. Nach der parlamentarischen Beratung voraussichtlich im Jahre 2006 ist die Inkraftsetzung auf den
50 BUWAL (1998): Landschaftskonzept Schweiz (LKS). Dieses Dokument wurde vom Bundesrat am 19. Dezember 1997 als Konzept im Sinne von Art. 13 RPG gutgeheissen. Das Konzept ist für die zuständigen Bundesstellen verbindlich.
51 SR 910.14
52 BBl 2004 777, BBl 2004 789 und BBl 2004 873 53 BBl 2003 5615 und BBl 2005 759
54 BBl 2005 951 und BBl 2003 6591