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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Zukünftige Rahmenbedingungen

(vgl. Ziff. 1.3.3.2)45. Mittelfristiges Ziel des Bundes ist eine Verdoppelung der Nutzung von Biomasse46.

Bisher ist der landwirtschaftliche Anteil der Nutzung von Biomasse zur Produktion von Biogas oder Ethanol in der Schweiz klein. Insbesondere bei der Produktion von Biogas besteht noch ein erhebliches Potenzial. Mit der vermehrten Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung könnte für den ländlichen Raum zusätzliche Wertschöpfung aus eigenen Ressourcen geschaffen werden. Zudem könnte sie einen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung sowie zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele leisten und hätte gleichzeitig einen positiven Effekt auf die Energieeffizienz der Landwirtschaft (z.B. Energieproduktion aus Gülle).

1.3.3.1.5 Fazit

Die laufenden Reformen, die die wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raums betreffen, eröffnen für die Landwirtschaft neue Chancen und Perspektiven. Im Zentrum steht die Förderung der Wertschöpfung im ländlichen Raum. Einerseits ergeben sich neue Möglichkeiten für die Inwertsetzung der eigenen Produkte (branchenübergreifende Zusammenarbeit) bzw. für die Erweiterung der Produktepalette (Dienstleistungen, Energieproduktion aus Biomasse). Andererseits sollen die laufenden Gesetzesrevisionen der Wirtschaft im ländlichen Raum neue Impulse verleihen. Damit könnten sich für die Landwirte und Bäuerinnen neue Chancen für einen ausserlandwirtschaftlichen Neben- oder Zuerwerb eröffnen.

Ein wichtiges Förderinstrument auf Bundesebene ist die Regionalpolitik, welche gegenwärtig neu konzipiert wird. Sie bietet eine Grundlage für die Koordination der verschiedenen Politikbereiche auf regionaler Ebene. Geplant sind Programmvereinbarungen mit den Kantonen, welche neben den in der Regionalpolitik vorgesehenen Massnahmen, auch Massnahmen der Sektoralpolitiken enthalten können. Diese werden aber aus den entsprechenden Budgets des Bundes finanziert und von den zuständigen Ämtern betreut. Ob innerhalb oder ausserhalb von Programmvereinbarungen, die Massnahmen sind in jedem Fall auf die Strategie und die Konzepte des Kantons und der Region abzustimmen. Die bilaterale Abstimmung zwischen den Bereichen muss bei der Revision der entsprechenden Gesetze (Waldgesetz, CO2- Gesetz, etc.) bewerkstelligt werden.

1.3.3.2 Raumplanung

Weil das geltende Raumplanungsrecht die Möglichkeiten, auf dem landwirtschaftlichen Betrieb nichtlandwirtschaftliche Zusatzaktivitäten auszuüben, zu stark einschränkt, sollen im Rahmen einer vorgezogenen Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) und der Raumplanungsverordnung (RPV) verschiedene Regelungen bezüglich Bauen ausserhalb der Bauzone gelockert werden. Die Botschaft zu dieser vorgezogenen Teilrevision soll im Herbst 2005 vom Bundesrat verabschiedet werden. Das Inkrafttreten der Gesetzesanpassungen ist auf 1. Januar 2007 geplant. Die Revision umfasst folgende Punkte:

¾ Die Einschränkung, wonach eine innere Aufstockung oder die Einrichtung ei-

nes nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebes nur dann realisiert werden darf,

45 03.462 Pa. Iv. Dupraz, Elektrizität aus erneuerbaren Energien 46 BFE (2004): Konzept der Energieforschung des Bundes 2004 bis 2007