Projet

Consultation 2005/89: Révision du droit des marchandises dangereuses · 103 pages

Fedlex · Projet · Page 71Fedlex · Projet

Änderungen ADR 07 (exkl. Tunnelregelung) Beilage 1

"Eine Kopie der Genehmigung der zuständigen Behörde mit den Beförderungsbedingungen ist dem Beförderungspapier beizufügen. Sie muss in einer amtlichen Sprache des Versandlandes abgefasst sein und, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, ausserdem in Deutsch, Englisch oder Französisch, sofern nicht Vereinbarungen zwischen den von der Beförderung berührten Staaten etwas anderes vorschreiben."

5.4.1.2.5.1 c) "SI-Vorsatz" ändern in:

"SI-Vorsatzzeichen".

Einen neuen Absatz 5.4.1.2.5.3 mit folgendem Wortlaut einfügen:

"5.4.1.2.5.3 Bei der internationalen Beförderung von Versandstücken, für die eine Genehmigung

der Bauart oder der Beförderung durch die zuständige Behörde erforderlich ist und für die in den verschiedenen betroffenen Staaten unterschiedliche Genehmigungstypen gelten, muss die in Absatz 5.4.1.1.1 vorgeschriebene Angabe der UN-Nummer und der offiziellen Benennung für die Beförderung in Übereinstimmung mit dem Zulassungszeugnis des Ursprungslandes der Bauart erfolgen."

Der bisherige Absatz 5.4.1.2.5.3 wird zu 5.4.1.2.5.4.

5.4.1.4.2 In der Fussnote 5) "ECE/UNO" ändern in:

"UNECE".

5.4.2 In der Fussnote 6) "ECE/UNO" ändern in "UNECE" und "ECE-UNO" ändern in "U-

NECE" (zweimal).

5.4.4 Im Formular für die multimodale Beförderung gefährlicher Güter in der Fussnote *

"offizielle Benennung für die Beförderung, Gefahrenklasse, UN-Nummer" ändern in: "UN-Nummer, offizielle Benennung für die Beförderung, Gefahrenklasse" (zweimal).

Kapitel 5.5

5.5.1 erhält folgenden Wortlaut:

"(gestrichen)".