Rapport sur les résultats

Consultation 2006/69: Ordonnance sur la carte d'assuré pour l'assurance obligatoire des soins (OCA) · 64 pages

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Anhörung Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenversicherung Audition Ordonnance sur la carte d’assuré pour l’assurance obligatoire des soins

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs

nur die Leistungserbringer und Versicherten, sondern auch die Sozialversiche-

rungspartner (sofern sie Lese –oder gar Schreibrechte haben) sowie die Kantone

könnten diesen zur Datenablage nutzen. Allerdings ist damit das Identifizieren der

Versicherten zu Beginn des Prozesses noch nicht gelöst.

Es stellt sich zudem die Frage,

- was mit den Anwendungen in den kantonalen Modellversuchen passiert, wenn

keine eHealth-Strategie vorhanden ist, die diese zumindest ansatzweise ver-

einheitlicht;

- wer die PIN-Nr herausgibt, verwaltet, bei Vergessen der PIN-Nr entsperrt etc.

Die technologischen Anforderungen sind für die sicherheitstechnischen Massnah- FMH men aus unserer Sicht erforderlich und korrekt.

Nicht geregelt ist, ob sich beim Versicherer alle Daten (inkl. medizinische auf einer H+ Datenbank oder nur auf dem Chip befinden; wer ist verantwortlich für den Unter-

halt. Der Begriff „Geheimnummer“ sollte ersetzt werden durch „Geheimcode“, da-

mit klar ist, dass der Code auch Buchstaben enthalten kann.

Schlägt für die Anfangsphase eine Karte ohne Mikroprozessor vor und die Aus- Pharmasuisse stattung nur auf die Benützung zur Anrechnung abzustimmen. Die Speicherung

medizinischer Daten kann in einer späteren Phase anvisiert werden, sollte aber

obligatorisch erklärt werden. Der Buchstabe d (Generieren einer Autorisierungs-

nummer) soll gestrichen werden (überflüssig).

Es wird ein einheitlicher Standard verlangt, was positiv ist. Es stellt sich die Frage, SGP (Pädiatrie) ob es nicht möglich ist, einen EU-Standard zu übernehmen, respektive zu schaf-

fen.

La FRC salue le fait que la carte d'assuré doit, selon le projet, contenir un micro- FRC processeur. Cela se justifie notamment par le fait que l'Europe adoptera cette

technique.

Als Beispiel für die Zukunft wird die Option der Weiterentwicklung zu einer eigent- FDP lichen Patientenkarte genannt, deren Daten nicht nur für die Versicherer (Kontrolle

Über die bezogenen Leistungen, Rechnungsdaten, etc.), sondern auch für die be-

handelnden Mediziner und Leistungserbringer von grossem Nutzen sein können.

Wenn heute also ein technisches System zur Handhabung der Versichertenkarte

aufgebaut wird, so muss eine Weiterentwicklung dieser Karte auf der Basis eben-

dieses Systems möglich sein, damit das System in absehbarer Zeit nicht unnöti-

gerweise einer aufwändigen und teuren Reform unterzogen werden muss.

Sollte die Analyse der Stellungnahmen ergeben, dass rasch, d.h. bis spätestens economiesuisse 2011 eine Gesundheitskarte eingeführt wird, könnte auf die zwingende Einführung

eines Microprozessorchips zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden. Ohne die-

se Sicherheit überwiegt aber das Interesse, dem Patienten möglichst rasch kon-

krete Anwendungen aufzuzeigen, welche ihm direkt nutzen können. Damit wird

die Akzeptanz für die neue Technologie erhöht. Notwendig wäre dann aber, dass

ein Mikroprozessorchip gewisse minimale Sicherheitsstandards einhält. Das be-

deutet z.B., dass der Chip mindestens „CCEAL4+"-konform sein müsste

Pour ce qui est de la technologie, la Fédération considère qu’il eût été judicieux de FER prévoir un système de saisie en ligne, à l’instar d’autres pays, comme l’Allemagne,

qui ont abandonné le système d’enregistrement retenu dans l’OCA.

Es ist nicht ersichtlich, warum eine teure Kartenlösung für den Pflichtteil notwendig HIN ist. Für den Pflichtteil sowie auch für den Nicht-Pflichtteil existieren alternative Lö-

sungen mit demselben oder sogar höheren Sicherheitsniveau. Diese wurden aber

bis dato nicht in den öffentlich einsehbaren Dokumenten des BAG diskutiert.

Art. 2 Lit. d.: Mit der Generierung einer Autorisierungsnummer wird im Prozess

Leistungserbringung und Rechnungsstellung ein starres Prozesselement einge-

bracht, welches die Prozessinnovation behindert.