Rapport (a, f, i)
Consultation 2007/10: Ordonnances d'exécution relatives à la RPT · 144 pages
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Ein Vernehmlasser zeigt sich irritiert durch das Vorgehen der Vernehmlassung zu dieser Verordnungsänderung (BL).
Zwei Kantone machen darauf aufmerksam, dass der in der Verordnung gebrauchte Begriff „ Arbeitserziehungsanstalten“ seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr im revidierten StGB (Strafgesetzbuch) verwendet wird. Es sei darauf zu achten, eine einheitliche Terminologie zu benützen.
Es werden von den Vernehmlassern einige wenige Ergänzungen und Präzisierungen des Verordnungstextes gefordert. So sei der Artikel 9a zu präzisieren – die „standards déterminants“ seien festzulegen (FR, VD).
Artikel Anträge Vernehmlasser
Allg. Mit Schreiben vom 18. April 2007 des Vorstehers des Eidgenössischen BL Finanzdepartementes, Herrn Bundesrat Merz, wurde die Vernehmlassung über die Anpassung des Verordnungsrechts infolge der NFA-Ausführungsgesetzgebung bei den Kantonsregierungen eröffnet. In diesem Brief wird darauf hingewiesen, dass im Bereich Straf- und Massnahmenvollzug infolge NFA die Bau- und Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen pauschaliert zum Tragen kommen. Die Ausführungsbestimmungen wurden für den Sommer in Aussicht gestellt. Eine kurze Konsultation der Kantone sei vorgesehen.
Inzwischen hat der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes EJPD, Bundesrat Christoph Blocher, nebst anderen Adressaten wie den Institutionsleitungen die kantonalen Verbindungsstellen mit dem Entwurf der Verordnungsänderungen samt Beilagen bedient, mit der Bitte, im Rahmen einer Anhörung bis spätestens am 11. August 2007 Stellung zu nehmen. Für den Kanton Basel-Landschaft ist die Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe Verbindungsstelle zum Bundesamt für Justiz.
Unabhängig einer materiellen Bewertung der umfangreichen Vorlage irritiert den Vernehmlasser das Vorgehen. Im Gegensatz zu den anderen NFA-bedingten Verordnungsänderungen wird hier nur eine Anhörung und keine Vernehmlassung durchgeführt. Die Adressaten auf Seiten der Kantone sind nicht die Regierungen, nicht einmal die zuständigen Direktionsvorsteher/-innen sondern eine kantonale Verwaltungsstelle. Die NFA-Projektleitung auf Bundesebene wurde nicht begrüsst. Die ebenfalls zuständige Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren figuriert nicht auf der Adressatenliste.
Dabei handelt es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen um weitreichende materielle Änderungen, die über die unerlässliche Regelung der neu vorgesehenen Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen hinausgehen. In einer ersten Sichtung stellen wir fest, dass einerseits die Anspruchskriterien für Betriebsbeiträge verschärft werden, Personalkategorien aus der Beitragsberechtigung fallen und die Dichte der Bundesvorgaben eher noch zunimmt anstatt im Sinne der Vereinfachung und einer effizienten Aufgabenteilung den Kantonen mehr Spielraum einzuräumen. Dabei ist zu bedenken, dass zum Beispiel bei den Einrichtungen im Kanton Basel-Landschaft der Anteil der Bundesbeiträge an den Gesamtkosten heute schon bei etwas unter 20 Prozent liegt. Erste Berechnungen für Baselland ergeben, dass mit einer Kürzung der bisherigen Beiträge von rund 300'000 Franken zu rechnen ist und auf der anderen Seite zur Erfüllung der Beitragskriterien noch unbezifferte Mehrausgaben getätigt werden müssen.
Allg. Le Canton de Neuchâtel salue le renforcement des exigences en matière NE de preuve du besoin introduit à l'article 1a. En effet, et même si cette mesure peut conduire à diminuer les subventions octroyées aux cantons, elle garantit une amélioration de la coordination de l’offre de places de détention au niveau suisse.
La subvention instituée à l'article 9a que la Confédération octroiera dorénavant à la formation des agents de détention dispensée par le Centre suisse de formation à Fribourg est bienvenue. Outre qu'elle apportera une légère diminution des contributions cantonales, cette subvention