Rapport sur les résultats

Consultation 2007/11: Modification de l'ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR) · 49 pages

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fahrverbot befreit werden, sondern diese Befreiung an die Universaldienstpflicht geknüpft wird. Das oft vorgebrachte Argument der ungleichlangen Spiesse ist in diesem Zusammenhang unstatthaft, weil das Erbringen der Grundversorgung mit Wettbewerbsnachteilen verbunden ist.

c) Die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Formulierung „Fahrten der Schweizerischen Post oder im Auftrag der Schweizerischen Post...“ kommt einer Aufweichung des Nachtfahrverbots in unabschätzbarem Ausmasse gleich. Bereits heute erteilt die Post einer Vielzahl von Fuhrhaltern durch die Vergabe von Postsachentransporten indirekt eine Befreiung vom Sonntags- und Nachtfahrverbot. Dies ist eine Kompetenz, die nicht der Post oder einer Anbieterin von Postdiensten zukommen kann. Eine Definition des Ladevolumens, wie dies die aktuelle Verkehrsregelverordnung vorsieht, ist nicht dienlich, weil sich eine Verknüpfung der Befreiung an das Ladevolumen nicht überprüfen lässt. – Die Neuformulierung von lit. f lässt vermuten, dass die heute Praxis nicht gesetzeskonform ist und nun nachträglich legalisiert werden soll.

Artikel 91 Absatz 4, Buchstaben g bis j:

Keine Befreiung der Bewilligungspflicht.

Artikel 92 Bewilligungen

Mit der Einführung der generellen Informationspflicht (s. Art. 83) wäre eine Vereinfachung möglich. Vorschlag: Die Einhaltung der VRV wird jährlich evaluiert, um sowohl die Anzahl Bewilligungen als auch die auf den Strassen gezählten Ausnahmetransporte zu erheben.

ACVS Bezugnehmend auf obgenanntes Anhörungsverfahren zur Revision der Verkehrsregelverordnung

(VRV) betreffend Vereinfachung der Bewilligungsverfahren für Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge sowie Sonntags- und Nachtfahrten danke ich Ihnen für die Gelegenheit zur Mitäusserung und erlaube mir, Ihnen in der Beilage die Stellungnahme der ACVS-Mitglieder zukommen zu lassen. Für die Ergebnisse im Einzelnen verweise ich Sie auf das ausgefüllte Detailformular, das ich Ihnen aus Gründen grösstmöglicher Authentizität praktisch unverändert zugehen lasse. Während die vorgeschlagene Vereinfachung in der Administration bei Ausnahmetransporten bei den Polizeikorps grundsätzlich auf Zustimmung stösst, wird die Lockerung des Nacht- und Sonntagsfahrverbots für den Schwerverkehr mehrheitlich aus gewichtigen Gründen abgelehnt.

Allgemeine Bemerkungen:

TBA AR Der grösste Teil der Brücken auf dem Gebiet des Kantons Appenzell Ausserrhoden stammt aus der

Zeit, als noch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 28 to verkehrten. Den Neubauten und Verstärkungen wurden die entsprechenden Belastungsnormen zu Grunde gelegt.

Mit dem politischen Entscheid das zulässige Gesamtgewicht auf 40 to anzuheben, wurde bei diversen Bauwerken die zulässige Belastungsgrenze bereits erreicht. Eine weitere Erhöhung der Gesamtgewichte auf 44 to für Ausnahmetransporte mit unteilbaren Gütern führt zu weiteren, unzulässigen Beanspruchungen. Wir werden die Bauwerke auf dem 230 km langen Netz der

Kantonsstrassen statisch überprüfen und je nachdem mit Gewichtsbeschränkungen versehen müssen. Die Beschränkungen werden somit nicht mehr am Pult durch eine Bewilligung erlassen, sondern sie finden auf der Strasse statt. Wir stellen uns auf einen Schilderwald ein.

SBV Der SBV ist aber besorgt über die aktuelle Bearbeitungszeit für bewilligungspflichtige Transporte auf

Nationalstrassen und beim Durchfahren von mehreren Kantonen. Die Zeit von drei bis fünf Tagen erlaubt keine effiziente Arbeitsabwicklung auf verschiedenen Baustellen und führt zu kostspieligen Verzögerungen. Wir ersuchen die Behörden, alles daran zu setzen, dass für bewilligungspflichtige Transporte (Baumaschinen über eine Breite von drei Metern sowie Nachttransporte) die Bearbeitungszeit auf ein bis zwei Tage reduziert wird.

Alpen-Initiative, (Im Sinne einer Schlussbemerkung)

VCS Wir haben den Eindruck, dass in den letzten Jahren die Liste der Ausnahmen von den hier ange-

sprochenen Beschränkungen immer länger geworden ist und folglich auch die Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte bzw. Nacht- und Sonntagsfahrten zugenommen haben. Damit die schleichende Erosion nicht weitergehen kann, fordern wir eine jährliche Evaluation, die sich einerseits auf die Zahl der Bewilligungen und anderseits auf die effektiv auf den Strassen gezählten Ausnahmen abstützt.

Und noch eine organisatorische Bitte:

Es würde den vernehmlassenden Organisationen die Arbeit erleichtern, wenn Ihnen jeweils nicht nur