Rapport sur les résultats

Consultation 2007/11: Modification de l'ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR) · 49 pages

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dem Schwerverkehr Routen empfehlen, die aus baulichen und verkehrsorganisatorischen Gründen und vor allem bezüglich Verkehrssicherheit völlig ungeeignet sind, was wiederum auch den Fussverkehr gefährdet. Es kommt hinzu, dass die Start und Ziel von Ausnahmetransporten oft nicht an einer Durchgangsstrasse liegen, so dass auch weitere Strassen betroffen sind. Wir befürchten überdies, dass Durchgangsstrassen ausgebaut werden, um der steigenden Zahl von Ausnahmetransporten gerecht werden zu können. Ein solcher schleichender Ausbau der Infrastruktur geht zu Lasten der Umwelt und allzu häufig zu Lasten des Fuss- und Veloverkehrs.

2. Keine Lockerung des Sonntags- und Nachtfahrverbots

Bei näherer Betrachtung wird sichtbar, dass die Vorschriften nicht nur administrativ (Wegfall der Bewilligungspflicht), sondern auch inhaltlich gelockert werden sollen: Für Schnittblumen, Lebensmittel mit Verbrauchsfrist bis 30 Tage, Schlachtvieh, Sportpferde soll neu generell am Sonntag und nachts gefahren werden können; bisher galt die Voraussetzung, dass „die Fahrt … dringend ist und weder durch organisatorische Massnahmen noch durch die Wahl eines andern Verkehrsmittels vermieden werden kann“. Zusammen mit wegfallenden Bewilligungs- und Gebührenpflicht liegt hier also eine ganz wesentliche für uns nicht begründbare Lockerung vor. Wir sehen für keine dieser Ausweitungen ein ausreichendes Bedürfnis; vielmehr wird damit Tür und Tor für Forderungen weiterer Branchen geöffnet, für welche Transporte am Sonntag oder Nachts auch bequemer wären für die betrieblichen Abläufe. Dieser Lockerung können wir nicht zustimmen. Das Sonntagsfahrverbot ist ein wichtiger Aspekt unserer Verkehrsregeln. Das Nachfahrverbot für Lastwagen ist aus Sicht der Verkehrssicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmenden (Fussgänger und Velofahrende) ein grosser Gewinn. In der Nacht werden diese oft schlecht gesehen werden und bilden eine zusätzliche Gefahr, um so mehr, also in der Nacht aufgrund der tieferen Verkehrsbelastungen tendenziell schneller gefahren wird.

3. Ausnahmetransporte dürfen nicht billiger werden: Falsche Anreize

Die Revision will nicht nur eine administrative Entlastung, sondern schafft mit der Bewilligungspflicht gleich auch die Gebühren ab. Wo Bewilligungsabläufe reiner Leerlauf sind, sollen sie durch andere Massnahmen ersetzt werden, was für Transporteure wie für die Ämter den Aufwand senken kann. Aber die Beanspruchung von Ausnahmerechten und die übermässige Belastung der Infrastrukturen darf nicht gratis sein. Der Revisionsvorschlag brächte einen unerwünschten Wettbewerbsvorteil des Strassentransportes gegenüber dem öffentlichen Verkehr. Überbeanspruchungen gratis zu erlauben, widerspricht auch der Idee der „leistungsabhängigen“ Schwerverkehrsabgabe. Während das Gewerbe durch die Änderungen nur profitiert, entstehen der Verwaltung schliesslich auch Nachteile, beispielsweise durch Kontrolle der Ausnahmeberechtigungen oder – wie erwähnt - den Wegfall von Steuerungsmöglichkeiten (zum Beispiel Routenvorgaben). Die Kosten für den Transporteur dürfen nicht sinken. Die Gebühr soll einerseits den Sondernutzen an der Strasse und deren stärkere Belastung (Abnutzung, Schäden…) abgelten und andererseits einen Beitrag an die Kontrolle leisten (generell Kontrolle, ob die Ausnahmefahrten nicht das erträgliche Mass überschreiten, ob gewisse Branchen ‚überborden’, Kontrolle der einzelnen Fahrzeuge auf Einhaltung der Richtlinien). Deshalb dürfen die Bewilligungspflichten nicht ersatzlos gestrichen, sondern durch eine gebührenpflichtige Meldepflicht ersetzt werden. Ausnahmefahrten sollen vorgängig gemeldet und eine Gebühr für Administration, Kontrolle und Sonderbeanspruchung der öffentlichen Infrastruktur bezahlt werden.

Meldung und Zahlung sind heute durch Internet einfach und billig machbar. So wäre administrativ allen gedient, die betroffenen Behörden hätten dennoch die Informationen und man wüsste, wie sich die Ausnahmetransporte zahlen- und branchenmässig entwickeln.

4. Fazit

• Wir sind gegen materielle Lockerungen der Sondererlaubnisse.

• Wir befürworten zwar administrative Lockerungen, wo Bewilligungen praktisch immer erteilt

werden. Die Bewilligungspflicht soll aber nur in eine gebührenpflichtige, elektronische Meldepflicht umgewandelt werden.

• Ausnahmeansprüche müssen gebührenpflichtig bleiben: Die Sondernutzung und der Kontroll-

aufwand sind abzugelten.

Die Strafbestimmungen für Verletzung der Meldepflicht oder Überschreitung der zulässigen

Masse müssen mindestens so streng sein wie heute.

LITRA+Kt. BE Die LITRA lehnt die Neufassung der Artikel 78 - 85 VRV ab und stellt gleichzeitig den Antrag, dass - in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen - nach Lösungen gesucht wird, wie Ausnahmetransporte auf Versorgungsrouten gebündelt werden können.

Wir verweisen dazu auf die detaillierte Stellungnahme der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des