Rapport sur les résultats
Consultation 2007/63: Iv. pa. 03.436 „Pour des campagnes de votation équitables“ · 101 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 23Fedlex · Rapport sur les résultats
Parlamentarische Initiative 03.436 Faire Abstimmungskampagnen. Vernehmlassungsergebnisse p. 23 Initiative parlementaire 03.436 Pour des campagnes de votation équitables. Consultation. Résultats
Iniziativa parlamentare 03.436 Imparzialità delle campagne elettorali. Risultati della consultazione
beurteilen. Auch die Regierung ist der Meinung, dass den Parteien heute in den Diskussionssendungen der elektronischen Medien eine ausreichende Anzahl geeigneter Plattformen zur Verfügung steht, um ihre Argumente darzulegen. Solche Diskussionssendungen sind für die Stimmberechtigten zudem zweifellos attraktiver als zwangsweise verordnete Politwerbung. Solche Parteienspots könnten für das Verhältnis zwischen Volk und Parteien sogar eher kontraproduktiv sein. Die Regierung erachtet es schliesslich aber auch aus staatspolitischer und verfassungsrechtlicher Sicht (Art. 8 und 34 Abs. 2 BV) als problematisch, primär den politischen Parteien sowie sekundär den Initiativ- und Referendumskomitees eine bevorzugte, staatlich geförderte Stellung in den Medien einzuräumen. Diese Absicht verkennt das Wesen der schweizerischen direkten Demokratie und verletzt den grundrechtlich geschützten Anspruch aller Bürgerinnen und Bürger sowie aller gesellschaftlichen Gruppierungen auf Gleichheit in der politischen Willensbildung.“
„Wir bitten Sie, aus den dargelegten Überlegungen auf eine Weiterverfolgung des Rechtsetzungsvorhabens zu verzichten (…).“ (GR)
16. „Eine staatliche Regulierung von politischen Spots im Vorfeld von Volksabstimmungen durch Zuteilung von Sendeanteilen und Sendezeiten wird abgelehnt. Hingegen befürwortet der Regierungsrat aus liberaler Sicht die grundsätzliche Aufhebung des Verbots politischer Werbung in den elektronischen Medien.“ (AG)
17. „Veränderungen bei den Rahmenbedingungen im Vorfeld von Volksabstimmungen betreffen einen politisch äusserst sensiblen Bereich und sind mit entsprechender Sorgfalt zu prüfen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ist sich dessen offensichtlich bewusst und hat im Hinblick auf die Gesetzesvorlage gründliche Vorarbeit geleistet. Wir teilen insbesondere die im erläuternden Bericht erwähnten Beurteilungen, dass sich mit hohem Mitteleinsatz eine starke mediale Präsenz und damit eine entsprechende Wirkung bei der Meinungsbildung erreichen lässt, dass die Parteien als traditionelle Meinungsträger tendenziell an Einfluss bei der Meinungsbildung verloren haben und dass die interessierten Kreise bei finanzpolitisch wenig relevanten oder im Parlament kaum bestrittenen Vorlagen Mühe haben, die der Sache angemessene Aufmerksamkeit zu finden.
Ob allerdings auch die generelle Aussage zutrifft, dass sich die demokratiepolitischen Voraussetzungen für faire Abstimmungskampagnen verschlechtert hätten, möchten wir offen lassen. Auf der einen Seite sprechen die erwähnten Aspekte tatsächlich dafür. Andererseits gibt es aber auch viele Abstimmungsgeschäfte, die von den Medien sehr stark beachtet werden, so dass den Stimmberechtigten dort ein Informationspotenzial zur Verfügung steht, das in seiner Vielfalt, Argumentationstiefe und Transparenz deutlich über das hinausgeht, was früher in vielen Fällen üblich war. Inwieweit Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit jeweils nutzen und damit umgehen können, ist selbstverständlich äusserst unterschiedlich.
Zweifellos muss es das Anliegen des demokratischen Staates sein, dem Stimmvolk eine möglichst freie und unverfälschte Meinungs- und Willensbildung zu ermöglichen. Die Rahmenbedingungen müssen entsprechend ausgestaltet sein. Trotzdem kann Fairness in Abstimmungskampagnen wohl nur sehr beschränkt gesetzlich vorgeschrieben werden. Zusätzlich liegt es immer auch an den Stimmberechtigten selbst, überdimensionierte und unfaire Kampagnen zu erkennen und mit ihrem Stimmverhalten politisch zu bewerten. Diesen Überlegungen folgend, begrüssen wir den Ansatz der Kommission, auf die demokratiepolitischen Veränderungen des medialen Zeitalters zu reagieren, aber nur mit vorsichtigen Regelungen in einem eng abgesteckten Rahmen. Die Gesetzesvorlage trägt dieser Absicht weitgehend Rechnung, weshalb wir ihr im Grundsatz zustimmen können. Einzelne kritische Punkte werden in den nachfolgenden Bemerkungen angesprochen.” (TG)
18. „II Consiglio di Stato è tendenzialmente favorevole alla proposta concernente la diffusione di messaggi politici prima delle votazioni federali mediante la concessione di