Rapport sur les résultats

Consultation 2007/63: Iv. pa. 03.436 „Pour des campagnes de votation équitables“ · 101 pages

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Parlamentarische Initiative 03.436 Faire Abstimmungskampagnen. Vernehmlassungsergebnisse p. 38 Initiative parlementaire 03.436 Pour des campagnes de votation équitables. Consultation. Résultats

Iniziativa parlamentare 03.436 Imparzialità delle campagne elettorali. Risultati della consultazione

allen Werbeträgern, im Besonderen auch in den elektronischen Medien wie Radio, Fernsehen, Internet, usw. erlaubt werden sollte.“

„Aus den oben aufgeführten Gründen bzw. Überlegungen heraus teilt publisuisse im Grundsätzlichen die Meinung der nationalrätlichen Kommission. publisuisse begrüsst somit die Stossrichtung, welche die Initiative verfolgt.“

„Für die SRG SSR idée suisse will publisuisse, aber auch für andere Radio- und Fernsehveranstalter, einen möglichst hohen Ertrag erwirtschaften. Dieses Ziel dient der gesamten Bevölkerung der Schweiz, weil z.B. bei der SRG SSR die Einnahmen aus der Fernsehwerbung zur Finanzierung der Programme beitragen und damit die Höhe der Fernseh- Empfangsgebühr mindern.“

„Aufgrund ihrer primären Zielsetzung, lehnt publisuisse jegliche Verpflichtung seitens des Staates ab, welche darauf hinzielt, Dienstleistungen in Form von Werbesendungen im Radio und Fernsehen sowie in anderen elektronischen Medien zu erbringen. Eine derartige Verpflichtung verstärkt nochmals die asymmetrische Werbeordnung der elektronischen Medien - die in der heutigen Gesetzgebung für Radio und Fernsehen bereits besteht - zu den Printmedien oder Plakat und stellt eine klare, unverständliche Diskriminierung der elektronischen Werbeträger dar. Politische Werbung darf der Gesetzgeber nur zu den marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, welche in der Schweiz und im europäischen Raum vorherrschen, erlauben.“

„Fazit: publisuisse lehnt den von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vorgesehenen Zwang zur Gratisausstrahlung politischer Werbung durch konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter klar ab. publisuisse schlägt der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates

somit vor

• den Gesetzesentwurf in der heute vorliegenden Form abzulehnen,

• in der Schweiz die politische Werbung (Abstimmungen und Wahlen) auf allen Ebenen der Eidgenossenschaft zu den marktüblichen Konditionen und zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie sie in den meisten europäischen Ländern vorherrschen, einzuführen.“ (publisuisse)

48. Prise de position identique à celle de la Communauté Télévisuelle Romande (CTvR, cf. ci-dessous); dans le texte, remplacer "CTvR" par "CRR", "télévision" par "radio" ou "télévisions régionales" par "radios privées" (RRR/CRR/RSR)

49. „Die generelle Stossrichtung der nun vorliegenden parlamentarischen Initiative, welche einen Kurswechsel gegenüber der heute geltenden Regelung im RTVG bedeutet, wird vom Verband SCHWEIZER PRESSE begrüsst. In der Ausgestaltung weist die Vorlage allerdings beträchtliche Mängel und staatpolitisch bedenkliche Mechanismen auf, welche im Folgenden dargelegt werden. Insbesondere wird abgelehnt, dass politische Werbung kostenlos sein soll und bestimmte Veranstalter zu deren Ausstrahlung verpflichtet werden sollen. Der Entwurf geht von falschen Voraussetzungen aus und schafft anstelle der beabsichtigten Fairness neue Ungerechtigkeiten, welche unter keiner demokratiepolitischen Prämisse vertretbar sind. Im Gegenzug plädiert der Verband dafür, politische Werbung bei privaten Radio- und Fernsehveranstaltern künftig generell zuzulassen und das RTVG und die RTVV dahingehend zu revidieren. Es ist nicht einzusehen, weshalb politische Werbung in allen Medien wie Print, Plakat, Internet oder nicht-konzessionierte Radio- und Fernsehveranstaltern führt zu einer Verzerrung in Bezug auf die Werbemöglichkeiten, welche störend wirkt. Im Einzelnen nimmt der Verband SCHWEIZER PRESSE zur parlamentarischen Initiative in der vorliegenden Fassung wie folgt Stellung:

„Anpassung an die europäischen Minimalstandards: Sowohl die EU-Richtlinie über das grenzüberschreitende Fernsehen (89/552/EEC) wie auch deren geplante Revision hin zu einer Richtlinie für audiovisuelle Medien erlauben politische Werbung, solange kein Missbrauch erfolgt. Die meisten europäischen Länder kennen daher kommerzielle politische Werbung im Sinne der Richtlinie. Deren konkrete Ausgestaltung ist zum Teil