Rapport sur les résultats
Consultation 2008/75: Assurance-invalidité - 6e révision de l'AI, Premier train de mesures · 68 pages
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Menschen mit einer geistigen Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder einer Mehrfachbeeinträchtigung. Es könne jedoch nicht angehen, dass hier Kantone und Gemeinden zusätzliche Beratungsleistungen bereit stellen müssten, um diese neue IV-Massnahme in der Praxis erst umsetzbar zu machen, zumal gleichzeitig die Hilflosenentschädigung IV für Erwachsene im Heim reduziert werde. Die IV-Stellenkonferenz regt an, Fälle, in welchen ein Assistenzbeitrag ohne erbrachte Hilfeleistung ausgerichtet wird, ebenfalls zu regeln und empfiehlt dazu eine generellabstrakte Formulierung, die alle Fälle abdeckt.
Behindertenorganisationen, Übrige
Die Vereinigung Cerebral Schweiz widerspricht vehement der Annahme des Bundesrates, Assistentinnen brauchten generell keine Ausbildung, vehement. Richtig daran sei nur, dass es keinen neuen Berufs- und Ausbildungsgang brauche, da die Leistungen, die im Rahmen der Assistenz üblichenweise abgerufen werden, bereits heute zum Know-how diverser Berufe gehörten. Die Konferenz Vereine für Sozialpsychiatrie Kanton Zürich geht einen Schritt weiter, wenn sie schreibt: „Beispielsweise benötigt eine Person mit einer psychischen Behinderung Assistentinnen mit einem grossen Mass an psychiatrischem Wissen und entsprechend angepassten Handlungsmodellen. Die Anleitung/Schulung und Qualifizierung der Assistentinnen kann nicht durch die betroffene Person erfolgen. Der vorgängige Besuch von Ausbildungseinheiten ist also conditio sine qua non für die Assistenzerbringung.“ Die Schweizerische Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit geistiger Behinderung weist darauf hin, dass es für Menschen mit geistiger Behinderung wichtig wäre, dass sie sich wenigsten für einzelne Stunden von qualifizierten Fachkräften (Sonder- oder Heilpädagoglnnen) unterstützen lassen können. Es wäre deshalb sinnvoll, gerade für Menschen mit einer leichten geistigen Behinderung, welche insgesamt nicht viele Assistenzstunden benötigen, auch qualifizierte Unterstützung zuzulassen. Deswegen fordert Pro Infirmis – stellvertretend für sehr viele - die Stundenansätze seien in der Höhe so anzusetzen, dass damit auch qualifizierte Dienstleistungen eingekauft werden könnten und regt an, allenfalls zwei Stundenansätze in Betracht zu ziehen; je einen für qualifizierte und einen für nicht qualifizierte Dienstleistungen. Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe begrüsst ausdrücklich, dass das Kriterium der regelmässig benötigten Assistenzleistung weiter ausgelegt werden soll als im Rahmen der Bemessung der Hilflosenentschädigung. Deshalb dürften die zeitlichen Höchstlimiten für den Assistenzbeitrag nicht analog zum bisherigen Hilflosenentschädigungssystem festgelegt werden. Schliesslich fordert auch der Schweizer Anwaltsverband eine Erhöhung der Stunden/Nachtansätze für die Assistenzentschädigung auf netto mindestens Fr. 28.– pro Stunde und einen Nachtzuschlag von Fr. 75.–.