Rapport sur les résultats
Consultation 2009/120: Rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons 2008-2011 · 63 pages
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Résultats de la consultation relative au rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons – 2008-2011
Nettolasten der übrigen Gemeinden im gleichen Kanton. Erste Ergebnisse dieser Studie liegen bereits vor.
Die vom Berner Büro ecoplan realisierte Studie hat errechnet, dass im Durchschnitt aller Städte mit mehr als 20‘000 Einwohnern die Nettobelastung über alle Funktionsbereiche (ohne Finanzen und Steuern) im Jahr 2007 CHF 3183 pro Kopf betrug. Im
Schnitt liegt die Nettobelastung in diesen Städten damit rund 39 Prozent höher als in den übrigen Gemeinden (CHF 2288 pro Kopf). [S. im Übrigen die Antwort zu Frage 6.]
– Entgegen dem erklärten Ziel des Bundesrates hat sich gezeigt, dass die Einführung der
NFA nicht kostenneutral ausgefallen ist. Vielmehr wurden die Kantone mit 100 Millionen Franken belastet. Diesen Fehler gilt es (auch rückwirkend) zu korrigieren. Die Städte verlangen, dass diese Summe vollumfänglich dem sozio-demografischen Lastenausgleich zugute kommt. Damit wäre ein erster Schritt getan, das Verhältnis zwischen Abgeltung der GL und der SL etwas zugunsten der SL zu verschieben, ohne die Nutzniesser des GL zu benachteiligen.
– Wichtig scheint uns auch, dass die Gelder aus dem Lastenausgleich auch tatsächlich
den Städten und städtischen Gemeinden, welche die Sonderlasten tragen, zugute kommen.
– Mit Beunruhigung stellen die Städte fest, dass zunehmend auf Bundesebene politische
Entscheide gefällt werden, deren finanzielle Auswirkungen direkt oder indirekt auf Kantone, Städte und Gemeinden fallen. Dies ist beispielsweise in der Sozial- und Ausländerpolitik oder bei der Umweltpolitik immer wieder der Fall und trifft auch beim jüngsten Konsolidierungsprogramm des Bundes zu. Städte und Gemeinden halten solche Lastenverschiebungen für inakzeptabel und setzen sich dagegen zur Wehr.
SAB – Der erste Wirksamkeitsbericht zur NFA bestätigt die eigenen Beobachtungen, wonach
sich die Einführung der NFA grundsätzlich bewährt hat. Die Finanzautonomie der Kantone und damit der Föderalismus wurden gestärkt, wobei die Aufgabenentflechtung ebenso wie die zusätzlich zweckfreien Finanzmittel ihren Beitrag geleistet haben. Praktisch alle Kantone konnten die Steuerlast senken, insbesondere auch die ressourcenstarken Kantone. Die ressourcenstarken Kantone konnten ein Wirtschaftswachstum verbuchen. Zug konnte sogar Reserven anlegen für allfällige spätere Zahlungen an den Finanzausgleich. Die Befürchtungen der finanzstarken Kantone wonach die NFA zu einer übermässigen Belastung führen würde, haben sich damit nicht bewahrheitet. Auf der anderen Seite ist es gelungen, praktisch alle Kantone auf eine minimale Ressourcenausstattung von 85 Indexpunkten anzuheben. Das Ziel des Disparitätenabbaus konnte damit im Wesentlichen erreicht werden.
– Seit seiner Einführung im Jahre 1959 galt der Finanzausgleich vor allem übermässige
Lasten der Berggebietskantone ab. Mit der NFA werden seit 2008 erstmals Zentrumslasten anerkannt und abgegolten. Die Berggebietskantone haben dafür auf einen Teil ihrer Mittel aus der vormaligen Finanzkraftabstufung verzichtet. Mit dieser Anerkennung der Zentrumslasten haben die Berggebietskantone ein deutliches Zeichen zu Gunsten einer Partnerschaft Stadt – Land gesetzt. Nachträgliche Forderungen nach Aufstockung der Lastenausgleichselemente zu Gunsten der urbanen Kantone - wie sie im vorliegenden Vernehmlassungsbericht transparent dargestellt werden - stellen diese Partnerschaft in Frage und sind dem Gedanken der nationalen Kohäsion abträglich.
– Die NFA ist ein fein abgestimmtes System, welches durch entsprechende politische
Prozesse (Volksabstimmungen, Parlamentsentscheide) breit abgestützt ist. Bereits kleinste Veränderungen an diesem System können unmittelbar Auswirkungen auf die Gesamtwirkung des Systems haben und zu Verschiebungen unter den Kantonen bzw. zwischen Bund und Kantonen führen. Als Gesamtwirkung ist aus unserer Sicht immer das Ziel einer minimalen Ressourcenausstattung von 85 Indexpunkten als Vorgabe für den Disparitätenabbau vor Augen zu behalten. Forderungen der ressourcenstarken Kantone, wie sie im Vorfeld der Debatte um den Wirksamkeitsbericht vorgebracht wurden, können dieses austarierte System und die Gesamtwirkung der NFA gefährden.