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Consultation 2011/3: Modification de la loi sur les bourses (abus de marché et délits boursiers); Invitation à l'audition concernant l'art. 32, al. 4, LBVM · 18 pages
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bieter grundsätzlich sein Angebot zum höchsten Preis zu machen, der von ihm oder einer mit ihm gemeinsam handelnden Person in einem von den Mitgliedstaaten festzulegenden Zeitraum zwischen 6 und 12 Monaten vor dem Angebot für die gleichen Wertpapiere bezahlt wurde. Demnach dürfen EU-Mitgliedstaaten im nationalen Recht keine Kontrollprämie vorsehen (vgl. nachstehend Abschnitt 4.2 bis 4.4).
4.2 England
[17] Der City Code on Takeovers and Mergers (Takeover Code), welcher als Vorbild für das
Schweizerische Übernahmerecht diente, verbot schon lange Zeit vor Einführung der EU-
Übernahmeangebots-Richtlinie die Bezahlung von Kontrollprämien. Für Pflichtangebote21 sieht der Takeover Code vor, dass der Angebotspreis mindestens dem höchsten Preis entsprechen muss, den der Anbieter oder eine gemeinsam mit ihm handelnde Person während den letzten 12 Monaten vor der Veröffentlichung des Angebots zahlte.22
[18] Auch bei freiwilligen Angeboten ist eine Kontrollprämie ausgeschlossen. Der Angebotspreis muss mindestens dem höchsten der folgenden drei Werte entsprechen:
(a) höchster Preis, welcher in den 3 Monaten vor Beginn der offer period23 bezahlt wurde;24 oder
(b) höchster Preis, welcher während der offer period bis zum Rule 2.5 announcement (firm announcement) bezahlt wurde;25 oder
nie wurden im Bereich der Übernahmeangebote Vorschriften zum Schutz der Minderheitsaktionäre eingeführt, deren Preisregelung die Bezahlung einer Kontrollprämie nicht mehr erlauben.
21
Eine Angebotspflicht entsteht, wenn jemand 30% ausübbare Stimmrechten erwirbt oder wenn diese Person zwischen 30% und 50% der Stimmrechte hält und den %-Satz der Stimmrechte erhöht (Rule 9.1 Takeover Code).
22
Rule 9.5 (a) Takeover Code: „An offer made under Rule 9 must, in respect of each class of share capital involved, be in cash or be accompanied by a cash alternative at not less than the highest price paid by the offeror or any person acting in concert with it for any interest in shares of that class during the 12 month prior to an announcement of that offer. […]”
23
Die „offer period“ entspricht nicht die Angebotsfrist nach schweizerischem Verständnis. Mit Beginn der offer period wird in England der Moment verstanden, ab welchem die Zielgesellschaft in ihrer Handlungsfähigkeit betr. Abwehrmassnahmen eingeschränkt ist. Sie beginnt mit der Ankündigung eines möglichen Angebots („announcement of a possible offer“, Rule 2.4 Takeover Code). Der Anbieter kann sich bis zum „firm announcement“ (Rule 2.5 Takeover Code, was mit der Voranmeldung in der Schweiz verglichen werden kann) noch entscheiden, ob er ein Angebot lanciert oder nicht.
24
Rule 6 (a) Takeover Code.
25
Rule 6 (b) Takeover Code.
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