Rapport sur les résultats
Consultation 2011/64: Modification de l'Ordonnance concernant les éléments de protection industrielle et les éléments mobiles applicables à l'importation de produits agricoles transformés ainsi que de l'Ordonnance sur les contributions à l'exportation · 13 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 11Fedlex · Rapport sur les résultats
Auswertung Stellungnahmen Anhörung
des Beitragsjahres nicht ausgeschöpft werden, können nach Absatz 5 verwendet werden."
Wiedereinfuhr fial - Fordert, dass die Problematik betreffend Wie-
dereinfuhr noch vertieft geprüft wird, da sie zu vielen offenen Fragen und zu Ungerechtigkeiten führe.
konsumenten- - Erachtet die Bestimmung bez. Wiedereinfuhr als forum sinnvoll.
Nestlé - Erachtet eine zusätzliche Belastung des Expor-
teurs (zusätzlich zur Erhebung des Einfuhrzolls) bei der Wiedereinfuhr als nicht notwendig und ungerechtfertigt.
Paritätische - Begrüsst, dass bei einer Wiedereinfuhr die Aus-Kommission fuhrbeiträge zurückzuerstatten sind. Ist der Mei-
nung, dass ergänzt werden sollte, dass diese Mittel wieder dem Schoggigesetzbudget zur Verfügung stehen.
SBV - Begrüsst die Regelung, dass bei der Wiederein-
fuhr, die Ausfuhrbeiträge rückerstattet werden. Fordert, dass diese Mittel dem Schoggigesetzbudget zur Verfügung stehen.
SMP - Schlägt vor, Art. 15 bez. Wiedereinfuhr mit fol-
gendem Satz zu ergänzen: "Rückerstattungen werden den verfügbaren Mitteln gutgeschrieben".
- Fordert, dass in Artikel 19 vorgesehen wird, dass bei Wiedereinfuhr ebenfalls eine Gebühr erhoben wird.
Weitere Bemerkungen Migros - Fordert, dass Fabrikationsrezepturen nicht vollbez. Verfahren ständig offengelegt werden müssen, sondern le-
diglich eine Angabe der Mengen der ausfuhrbeitragsberechtigten Grundstoffe (Art. 10 der Ausfuhrbeitragsverordnung)
SMP - Fordert, dass die Gesuche gemäss Artikel 14
(Ausfuhren nach EU-Mitgliedstaaten mit anschliessender Beförderung in ein Drittland) nur innerhalb von drei (und nicht wie vorgeschlagen, innerhalb von sechs) Monaten eingereicht werden können
2011-09-05/121 \ COO.2101.104.5.2777033 11/13