Rapport sur les résultats

Consultation 2013/104: Loi fédérale sur le centre pour la qualité dans l'assurance obligatoire des soins · 242 pages

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doit tendre vers une rationalisation (meilleure allocation des ressources selon les critères LAMal) et non pas vers une restriction des prestations selon le seul critère des coûts,

Le canton soutient le projet de loi et la création d’un centre national dans le but de con- VD crétiser la stratégie fédérale en matière : - d’assurance qualité et de sécurité des patients - d’évaluation des prestations médicales - Health Technology Assessment (HTA). La nature juridique et le cadre organisationnel du centre méritent d’être précisés. De même, ses tâches devront encore être définies plus en détail lors de la mise en œuvre de cette loi.

Im Grundsatz begrüsst die Standeskommission die Absicht des Bundesrats, der Quali- AI tät der Leistungen mehr Gewicht zu geben, die Wirtschaftlichkeit systematischer prüfen zu wollen und dadurch die Ziele der Qualitätsstrategie weiterzuverfolgen.

Den Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form lehnen wir jedoch ab. - Damit in der Qualität der Gesundheitsversorgung Fortschritte möglich sind, braucht es - wie auch der Bundesrat selber ausführt - eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Definitionen von Qualität, den gewünschten Qualitätsstandards, den relevanten Indikatoren und den Auswirkungen auf die Kosten. Die Kompetenz des Bundes, in all diesen Fragen Prüfungen und Abklärungen vorzunehmen und verbindliche Festlegungen zu treffen, ist im geltenden Krankenversicherungsgesetz jedoch bereits vorhanden, und weitere Modalitäten liessen sich falls nötig in einer Verordnung regeln. Soweit sich das vorgeschlagene Gesetz demnach auf die Erfüllung von bereits heute gesetzlich verankerten Aufgaben ausrichtet, ist es überflüssig und deshalb abzulehnen.

Gemäss Ziff. 3.1 des erläuternden Berichts will der Bund vermehrt seine Kompetenzen im Bereich der Qualitätssicherung wahrnehmen, was zu einem vermehrten Ressourcenbedarf führt. Nicht überzeugend erläutert wird aber, weshalb diese Ressourcen in ein neu zu schaffendes Zentrum ausgelagert werden sollen. Sehr viel effizienter als der Aufbau einer neuen Institution mit schwerfälligen Strukturen wäre es doch, solche Ressourcen - so sie denn auch wirklich erforderlich sind - im Bundesamt für Gesundheit,

der bereits heute zuständigen Behörde, bereitzustellen.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau begrüsst sehr, dass der Bundesrat seine Ver- AG antwortung im Bereich der Qualität der medizinischen Leistungen vermehrt wahrnehmen will. Es ist von grosser Wichtigkeit, die Qualität laufend zu überprüfen und wo nötig Verbesserungen vorzunehmen. Die vorhandenen Ressourcen im Gesundheitswesen müssen optimal zugunsten der Patientensicherheit und auch zugunsten der Wirtschaftlichkeit eingesetzt werden.

Wichtig ist dem Regierungsrat, dass die bereits von verschiedenen Akteuren geleisteten guten Arbeiten im Bereich der Qualitätssicherung in die Arbeit des neuen Zentrums für Qualität in genügendem Masse einfliessen.

Folgende Punkte sind dem Regierungsrat im Hinblick auf das geplante Qualitätszentrum besonders wichtig:

• Die Qualität der medizinischen Leistungen ist nicht nur für die Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) wichtig, sondern auch für die übrigen Sozialversicherungen wie beispielsweise die Unfallversicherung oder die Invalidenversicherung. Es müssen nach Ansicht des Regierungsrats alle Sozialversicherungsträger eingebunden werden, auch was die Finanzierung betrifft. Die genannten Zielsetzungen könnten auch im Rahmen der bestehenden Strukturen des zuständigen Departements umgesetzt werden.

• Die Aufgaben des Zentrums sind nach Ansicht des Regierungsrats zu wenig konkret und zu wenig verbindlich. Für die Kantone wäre es insbesondere für die Spitalplanung, aber auch für die Tarifgenehmigungen und Tariffestsetzungen wichtig, über national einheitliche Qualitätskriterien zu verfügen. Bereits heute wird viel in das Thema Qualität investiert und viel gute Arbeit geleistet, um die Qualität laufend zu erhöhen. Bis heute gibt es aber keine Richtwerte bezüglich Beurteilung der Qualität. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass es sehr schwierig ist, die Qualität der medizinischen Leistungen zu beurteilen, erwartet aber gerade in diesem Bereich, dass das geplante Zentrum Lösungen bringt.

Es muss sichergestellt sein, dass die bisherigen aktiven Akteure wie zum Beispiel der Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ), Patientensicherheit Schweiz usw. angemessen in die neue Organisation eingebunden werden.