Rapport explicatif
Consultation 2013/63: Loi fédérale sur les services financiers (LSFin) et Loi fédérale sur les établissement financiers (LEFin) · 57 pages
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Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht
der KAG-Unterstellung die organisatorischen Bewilligungsvoraussetzungen sowie Revisionsvorschriften ergeben. Aus dieser Optik würden erweiterte organisatorische Vorgaben in Bezug auf die funktionale und hierarchische Trennung von IKS, Risikomanagement und Compliance kleinere und mittlere UVV vor zusätzlichen Ressourcenbedarf stellen. Ebenso könnten UVV durch spezifische Revisionsvorschriften (z.B. eingeschränkte oder ordentliche Revision) mit Mehrkosten konfrontiert werden (CHF 5‘000 bis 8‘000 für eine eingeschränkte Revision bzw. CHF 20‘000 bis CHF 25‘000 für eine ordentliche Revision), weil davon auszugehen ist, dass die Mehrheit der UVV bis dato nicht revidiert wird.
Zudem stellt sich die Frage, welche Anforderungen in Bezug auf die Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse der Exekutiv- und Oberleitungsorgane für UVV zukünftig gelten werden. Sofern die Bewilligung als UVV unabhängig der Rechtsform erlangt werden kann, ist zu beachten, dass juristische Personen (insbesondere Aktiengesellschaften) gegenüber Personengesellschaften mit zusätzlichen – kostenintensiven – Bewilligungsanforderungen bezüglich Exekutiv- und Oberleitungsorgane konfrontiert werden könnten.
Nutzen- und Anspruchsgruppenanalyse
Der Finanzplatz Schweiz bezieht seine Attraktivität aus seiner guten Reputation und seinen hohen Dienstleistungsstandards. Es erscheint nur folgerichtig, dass dieses System durch eine horizontale und transparente Regulierung weiter gestärkt wird, obwohl damit massgebliche Kosten verbunden sind. Im Rahmen der drei Hauptgründe, die für ein FIDLEG ins Feld führen (ungenügender Kundenschutz im geltenden Recht, ungleiche Bedingungen für Anbieter von Finanzdienstleistungen, internationale Entwicklung) wurde versucht, in Hinblick auf die Regulierung der UVV Nutzenpotentiale für die unterschiedlichen Anspruchsgruppen einer solchen Regulierung zu skizzieren.
Der Kundenschutz nimmt dabei unabhängig von der genauen Definition oder Segmentierung des Begriffs Kunde eine wesentliche Rolle ein. Wesentlich für einen guten Kundenschutz sind geeignete Konfliktminimierungsinstrumente im Vorfeld (Bewilligungsvoraussetzungen und prudentielle Aufsicht) und eine rasche Streitschlichtung im Nachgang. Die uneingeschränkte Transparenz in Hinblick auf die Umsetzung der Kundenwünsche und alle Kostenaspekte der Kundenbetreuung sind wesentlich in Hinblick auf den Kundenschutz. Transparenz, resultierend aus einer einheitlichen Gesetzgebung, ist letztlich auch entscheidend für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Finanzdienstleistern und für die Reputation des Finanzplatzes Schweiz.
Ob der individuelle und kollektive Nutzen eines erhöhten Kundenschutzes auch dessen höhere Kosten rechtfertigen kann, wird widersprüchlich diskutiert. Stellungnahmen weisen darauf hin, dass die Finanzdienstleister die mit der Regulierung verbundenen Zusatzkosten auf ihre Kunden abwälzen dürften. Damit ist zu befürchten, dass für defensive Anleger die bereits heute tiefe Rendite durch die höheren Regulierungskosten absorbiert wird. Andere Meinungen verweisen darauf, dass gute und individuelle Beratung selbstverständlich etwas kosten darf bzw. muss und trotz grösserem Druck auf die Margen durch andere Geschäftsmodelle, oder z.B. Bündelung von Kunden, immer noch genügend Profit zu erwirtschaften sei.
Institut für Verwaltungs-Management Seite 48 von 57