Rapport sur les résultats
Consultation 2014/103: Révision du prix du sillon 2017 - modification de l'Ordonnance sur l'accès au réseau (OARF) · 16 pages
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Aktenzeichen: BAV-242.1-00001
Trassenpreis steigt. Sie erwarten, dass der Bund auch die sogenannten Kantonsquoten anpasst. Das ist nicht direkt Gegenstand dieser Vorlage, aber das BAV hält eine Mehrbelastung des RPV von rund 25 Millionen für zumutbar, was bereits mit dem bestehenden Deckungsbeitragssatz erreicht wird.
Der Gefahrgutzuschlag wurde 2013 wieder eingeführt. Er soll unverändert bei CHF 0.02/Achskm bzw. CHF 0.04/DG-km bleiben. 2013 leisteten die betroffenen EVU dadurch einen Zuschlag von insgesamt knapp 7 Mio. CHF. Zwar weisen Interesseorganisationen auf das Verlagerungspotenzial von der Schiene auf die Strasse hin. Das BAV hält diese Gefahr jedoch für beschränkt, zumal es auch auf der Strasse Restriktionen gibt. Mehrere Antworten fordern eine Aufhebung des Zuschlags mit einer Kompensation über den Basispreis Trasse, von dem in erster Linie der Personenverkehr betroffen ist. Die Wehrdienste dienen zwar auch dem Personenverkehr, aber der Zuschlag trägt dem Umstand Rechnung, dass das Risiko bei den Gefahrguttransporten ungleich grösser ist.
Schliesslich gibt es noch einige "Sonderwünsche". Einige scheinen Partikularinteressen zu verfolgen. Dabei sollen die NZV und das Trassenpreissystem für die ganze Schweiz gelten. Insofern müssen Spezialregelungen äusserst gut begründet sein. Im revidierten NZV-Entwurf hat eine solche Ergänzung Platz gefunden: für Bahnen im Grenzgebiet und Fahrten mit historischen Fahrzeugen kann das BAV (analog Schmalspur- und Zahnradbahnen) demnach Vereinfachungen vorsehen.