Annexe au rapport de consultation
Consultation 2014/12: Rapport sur l'évaluation de l'efficacité 2012-2015 de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons · 105 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 32Fedlex · Rapport sur les résultats
Annexe au rapport rendant compte des résultats de la consultation du rapport sur l’évaluation de l’efficacité 2012–2015 de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons
müsste dieser in der bisherigen Grössenordnung, das heisst bei mindestens 20% festgelegt werden (und nicht bei 18,1% wie von den ressourcenstarken Kantonen gefordert). Gegenüber bisher würde das Abschöpfungsvolumen der ressourcenstarken Kantone im Konjunkturablauf stärker schwanken. Der Bund müsste in diesem Falle den nötigen Volumenausgleich sicherstellen.
Position: Keine Veränderung der relativen Berechnung des Ressourcenausgleichs als Verhältnis der Kantone zueinander. Eine Bindung des Abschöpfungssatzes an das Über-
schusspotenzial ist im Rahmen der Arbeiten zum dritten Wirksamkeitsbericht näher zu prüfen und zu einem kohärenten Gesamtsystem weiterzuentwickeln, welches auch die Zahlungen an die ressourcenschwachen Kantone einschliesst. Sicherzustellen ist im Weitern, dass der Abschöpfungssatz das bisherige Niveau von 20 % nicht unterschreitet und der Bund den nötigen Gesamtausgleich sicherstellt.
CGCA Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone
Cantons
Nein
Begründung: Der Kanton Zürich unterstützt den Vorschlag des Bundesrates nach einer Justierung des überdotierten Ressourcenausgleichs, fordert aber zusammen mit der Konferenz der NFA-Geberkantone weitere Anpassungen im Sinne der Geberkantone. Die Geberkantone sind der Auffassung, dass aufgrund der Evaluationsergebnisse ein Systemwechsel angezeigt ist. Die vorgeschlagenen Änderungen sind nicht fundamentaler Art, sondern optimieren das NFA-System auf seiner bisherigen Grundlage. Die Berechnung der Ressourcenausgleichszahlungen soll aufgrund eines für vier Jahre fixierten Abschöpfungssatzes erfolgen und das Verhältnis des horizontalen zum vertikalen Ressourcenausgleich fixiert werden.
Dadurch würden die Solidarhaftung zwischen den Geberkantonen sowie auch zwischen den Nehmerkantonen gemildert und paradoxe Ergebnisse vermindert.
Die Festlegung der Höhe des Abschöpfungssatzes muss auf einer klaren objektiv nachvollziehbaren Grundlage erfolgen. Der Abschöpfungssatz wird im geltenden NFA endogen auf dem überschüssigen standardisierten Steuerertrag ermittelt und variiert von Jahr zu Jahr ZH (2011: 18,5%; 2014: Rekordwert von 20,5%). Der Vorschlag der Geberkantone, den Ab-
schöpfungssatz für die nächste Beitragsperiode (2016–2019) auf 18,15% festzulegen, bezog sich auf den Ressourcenausgleich 2013. Da die ressourcenstarken Kantone mit dieser Neuregelung nicht in jedem Fall entlastet würden, ist ein tieferer Abschöpfungssatz als im Durchschnitt der letzten vier Jahre zwingend. Beispielsweise würde im geltenden NFA-System eine Schwäche des Kantons Bern zu keiner Erhöhung des horizontalen Ressourcenausgleichs führen, wogegen mit dem Alternativmodell die ressourcenstarken Kantone aufgrund der höheren Disparität stärker belastet würden. Der Kanton Zürich teilt die Meinung des Bundesrates nicht, wonach mit dem veränderten Berechnungsmodus die politische Steuerbarkeit eingeschränkt würde. Nach wie vor würden die eidgenössischen Räte auf Antrag des Bundesrates über den Abschöpfungssatz und das Verhältnis der horizontalen und vertikalen Dotation abschliessend entscheiden. Die Einführung einer linearen statt progressiven Verteilung der Ressourcenausgleichszahlungen sowie die Einführung einer neutralen Zone haben keine Auswirkungen auf die Zahlungen der ressourcenstarken Kantone. Die Vorschläge stellen aus Sicht des Kantons Zürich jedoch ebenfalls eine Verbesserung dar und sind daher weiter zu prüfen.
Der Regierungsrat hat Verständnis dafür, dass der Bundesrat im Hinblick auf die dritte NFA- Periode noch keine grundlegenden Systemkorrekturen vornehmen will. Allerdings muss festgestellt werden, dass das heutige System zu teilweise "unlogischen" Effekten führt, welche politisch nur sehr schwer zu erklären sind. Der Vorschlag der ressourcenstarken Kantone in Bezug auf die Fixierung eines Abschöpfungssatzes zielt nach Auffassung des Regierungsra-BE tes in die richtige Richtung. Allerdings sollte dieser zu einem kohärenten Gesamtsystem wei-
terentwickelt werden, welches auch die Zahlungen an die ressourcenschwachen Kantone einschliesst. Aus Sicht des Regierungsrates würde eine Weiterentwicklung des Ressourcenausgleichs in diese Richtung die politische Akzeptanz des Systems deutlich erhöhen. Er bittet daher den Bundesrat, im Rahmen der Arbeiten zum dritten Wirksamkeitsbericht entsprechende Modelle vertieft zu prüfen.
Beurteilung der einzelnen Anträge
Zu 2.1. Ressourcenausgleich
Gemäss dem Antrag unter Ziffer 27 soll eine Bindung des Abschöpfungssatzes an das Überschusspotenzial näher geprüft werden. Damit liesse sich das bestehende Problem der "Soli-LU darhaftung" unter den ressourcenstarken Kantonen entschärfen. Mit der Prüfung einer neuen
Steuerungsgrösse für die Finanzierung des Ressourcenausgleichs wird eine Forderung der Geberkantone aufgenommen. Sie bringen ihre Forderung dabei als Bestandteil eines "Alternativmodells" ein. Eine integrale Einführung dieses Modells ist entschieden abzulehnen. Damit würde die nötige und bestehende Solidarität zwischen den Kantonen abgebaut. Der Be-