Annexe au rapport de consultation

Consultation 2014/12: Rapport sur l'évaluation de l'efficacité 2012-2015 de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons · 105 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 6Fedlex · Rapport sur les résultats

Annexe au rapport rendant compte des résultats de la consultation du rapport sur l’évaluation de l’efficacité 2012–2015 de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons

Schwyz bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt intensiv mit der Analyse des NFA-Regelwerks befasst und die eingebrachten Vorschläge miterarbeitet. In der Fachgruppe Wirksamkeitsbericht wurden auch die Vorschläge der Geberkantone diskutiert. Sie sind im Wirksamkeitsbericht dargelegt und kommentiert. Allerdings lehnen der Bundesrat und die Mehrheit der Mitglieder der Fachgruppe die Vorschläge ab.

Der Kanton Schwyz kommt damit zum Schluss, dass der vorliegende zweite Wirksamkeitsbericht die Erwartungen im Bereich der Analyse des NFA-Systems erfüllt. Nicht zufriedenstellend aus Sicht des Kantons Schwyz sind allerdings die daraus gezogenen Erkenntnisse bzw. die abzuleitenden Massnahmen. Zwar schlägt der Bundesrat aufgrund der festgestellten Überdotierung des Ressourcenausgleichs eine entsprechende Reduktion für die kommende Finanzierungsperiode vor, lehnt jedoch grundlegende Systemverbesserungen, welche u.a. die Solidarhaftung mildern und die Mittel effizienter einsetzen, ab. Aus wesentlichen statistischen Erkenntnissen werden somit keine entsprechenden Korrekturmassnahmen vorgeschlagen.

OW Die NFA ist ein ausgewogenes Jahrhundertwerk mit entsprechenden politischen Kompromissen und Mehrheitsentscheiden der verschiedenen Anspruchsgruppen. Sie hat sich bisher grundsätzlich bewährt. Der neue Ressourcen- und Lastenausgleich ist ein wohldurchdachtes und sinnvolles System, das die Disparitäten in der Ressourcenstärke und der Steuerbelastung zwischen den Kantonen vermindert und die Handlungsfreiheit der Kantone erhöht. Deshalb sollen daran keine grundlegenden Änderungen vorgenommen werden. Hingegen sind punktuelle Weiterentwicklungen zu prüfen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass nicht aufgrund von Partikularinteressen Rückschritte gemacht werden.

Sämtliche Anpassungen am System müssen ziel- und methodenkonform sein. Sie haben sich konsequent an den effektiven Wirkungen zu orientieren. Da die NFA-Bemessungsjahre jeweils vier bis sechs Jahre zurückliegen, wird erst der dritte Wirksamkeitsbericht die Auswirkungen des neuen Systems vollumfänglich zeigen. Ergänzend ist deshalb festzuhalten, dass erst mit dem nächsten dritten Wirksamkeitsbericht die volle Wirksamkeit der NFA beurteilt werden kann.

NW

GL Der Regierungsrat schliesst sich den am 9. April 2014 gefassten Positionen der ressourcenschwachen Kantone an, welche wiederum den Stossrichtungen der KdK im Grundsatz entsprechen.

Die NFA ist ein wohldurchdachtes, zielführendes System, das sich grundsätzlich bewährt hat. Der Kanton Glarus bekennt sich klar zur Solidarität auf allen Ebenen. Punktuelle Weiterentwicklungen können geprüft werden, diese müssen jedoch ziel- und methodenkonform sein. Dabei muss allerdings alles daran gesetzt werden, dass das Gesamtsystem nicht auf- grund von Partikularinteressen gefährdet wird.

Position: Es sind keine grundsätzlichen Änderungen am Ressourcen- und Lastenausgleich vorzunehmen. Punktuelle Anpassungen sind zu prüfen.

ZG Die Konferenz der NFA-Geberkantone hat sich früh mit der Analyse der Wirksamkeit der Ressourcen- und Lastenausgleichszahlungen befasst, da die Anliegen der ressourcenstarken Kantone bisher auf wenig Gehör stiessen. Mit dem Ziel, den geltenden NFA transparenter, fairer und effizienter zu gestalten, haben die ressourcenstarken Kantone sieben Positionen erarbeitet und diese in die Diskussion der Fachgruppe Wirksamkeitsbericht eingebracht. In der Fachgruppe Wirksamkeitsbericht wurden die Vorschläge der Geberkantone zwar diskutiert und diese im Wirksamkeitsbericht dargelegt und kommentiert. Der Bundesrat und die Mehrheit der Fachgruppe lehnen jedoch die Vorschläge ab.

Die Konferenz der NFA-Geberkantone hat die Ergebnisse des Wirksamkeitsberichts und insbesondere die Erläuterungen zu den Positionen der Geberkantone sowie den Vorschlag des Bundesrats, intensiv diskutiert. Die Mitglieder der Konferenz der NFA-Geberkantone gelangten dabei zum Schluss, dass mit dem Wirksamkeitsbericht eine sorgfältige Analyse der zweiten Finanzierungsperiode 2012–2014 vorgenommen wurde, welche die Anforderungen gemäss Art. 46 FiLaG und Anhang 17 FiLaV erfüllen. Allerdings werden die Erkenntnisse aus dem Wirksamkeitsbericht nur ansatzweise umgesetzt. Zwar schlägt der Bundesrat aufgrund der festgestellten Überdotierung des Ressourcenausgleichs eine entsprechende Reduktion für die vierte Finanzierungsperiode vor, lehnt jedoch grundlegende Systemverbesserungen, welche die Solidarhaftung mildern und die Mittel effizienter einsetzen, ab. Aus wesentlichen statistischen Erkenntnissen werden somit keine entsprechenden Korrekturmassnahmen vorgeschlagen. Dabei fällt die Argumentation im Wirksamkeitsbericht nicht überzeugend aus. Gemäss Art. 5 Abs. 1 FiLaG müssen bei der Festlegung der Mittel für den Ressourcenausgleich und bei der Festlegung der Grundbeiträge für den Lastenausgleich gemäss Art. 9 Abs. 1 FiLaG die Ergebnisse aus dem Wirksamkeitsbericht berücksichtigt werden.