Annexe au rapport de consultation
Consultation 2014/12: Rapport sur l'évaluation de l'efficacité 2012-2015 de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons · 105 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 96Fedlex · Rapport sur les résultats
Annexe au rapport rendant compte des résultats de la consultation du rapport sur l’évaluation de l’efficacité 2012–2015 de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons
Für den Schweizer Föderalismus zentrale Verfassungsgrundsätze, namentlich das Äquivalenz- und Subsidiaritätsprinzip sowie die kantonale Aufgabenautonomie, werden gestützt. Die Aufgabenentflechtung ist neben dem Finanzausgleich im engeren Sinn der zentrale Pfeiler der NFA. Die NFA hat bei der föderalen Aufgabenzuteilung Verbesserungen gebracht, wie sie im Wirksamkeitsbericht dargestellt werden. Weitere Optimierungen sind aber möglich und sollten diskutiert werden. Die föderale Kompetenzordnung ist eine Daueraufgabe, die in einem oft schwierigen Spannungsfeld steht und darum mit besonders grosser Aufmerksamkeit, auf regelmässiger Basis, angegangen werden sollte. economiesuisse wird sich zu diesem Thema zu einem späteren Zeitpunkt detaillierter äussern.
Comme indiqué à juste titre dans le rapport, il s'agirait d'abord de réaliser entièrement les FER précédents désenchevêtrement de tâches et d'analyser leur impact financier, avant d'en exa-
miner un plus poussé.
SEC suisse -
UPC Identisch mit Stellungnahme von economiesuisse
USP -
USS Nein
Aus Sicht des SGV haben die Verflechtungen zwischen Bund und Kantonen seit 2008 tendenziell wieder zugenommen. Es gilt besonders darauf zu achten, dass der Schweizer Föderalismus als Pfeiler unsers Staatssystems nicht weiter erodiert. Die Entflechtung weiterer Verbundaufgaben soll deshalb weiter vorangetrieben werden und die bei der NFA verbliebe-ACS
nen Verbundaufgaben von Bund und Kantonen sollen weiter auf mögliche und sinnvolle Entflechtungen überprüft werden. Ziel muss es sein, die Handlungsfreiheit der Kantone zu erhöhen, wobei Aufgabenverschiebung zwischen Bund und Kantonen haushaltneutral zu erfolgen haben.
usam -
Der SSV behält sich Vorschläge aufgrund ergänzender Abklärungen vor und bedauert, dass für diese Abklärung einmal mehr nur die Kantone, und nicht auch die Städte und Gemeinden befragt wurden. ln diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass nach Ansicht des SSV vor allem in den bereits unter B3 (vgl. S. 4 dieser Stellungnahme) erwähnten Bereichen Handlungsbedarf besteht.
Es besteht eine Notwendigkeit, die finanziellen und auch die vollzugstechnischen Auswirkungen vertieft zu untersuchen und diese bei künftigen Reformen konsequent einem Monitoring zu unterwerfen, und zwar selbstverständlich auch bezüglich der Städte und Gemeinden,
nicht nur der Kantone.
B. Bemerkungen ausserhalb des Vernehmlassungs-Fragebogens
B3 Aufgabenteilung (Kapitel 6 des Wirksamkeitsberichts)
UVS Der SSV ist der Ansicht, dass die Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung in vielen Berei-
chen gelungen ist. Allerdings fehlt- einmal mehr- die Betrachtung der kommunalen Ebene: Verschiedene Aufgabenverlagerungen haben dazu geführt, dass insbesondere die Städte und urbanen Gemeinden stärker belastet wurden. Auch wenn dies primär eine Frage der innerkantonalen Regelungen ist, kann diese Thematik hier nicht ausgeblendet werden.
Vor allem in den Bereichen der Pflegefinanzierung, des Kindes- und Erwachsenenschutzes, der Sonderschulen oder der Ergänzungsleistungen - um nur einige zu nennen - sehen sich Städte und urban geprägte Gemeinden mit Mehrlasten konfrontiert.
Der SSV erwartet, dass hier Art. 50 BV stärker Rechnung getragen wird, indem in ausgewählten Bereichen, in denen die Städte und urbanen Gemeinden besonders belastet wurden, vertiefte Untersuchungen über die Lasten und deren Verschiebungen durchgeführt werden. Der Anhang 7 des Wirksamkeitsberichts ist ein erster, aber bei Weitem nicht ausreichender Schritt.
Travail.Suisse Faute de connaissances en la matière, nous renonçons à répondre à cette question.