Rapport sur les résultats
Consultation 2014/53: Révision partielle de la loi fédérale sur l'assurance-maladie relative au pilotage du domaine ambulatoire · 167 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 152Fedlex · Rapport sur les résultats
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Es ist unklar, was mit Kosten „in einem ambulanten Sektor“ gemeint ist und es bleibt offen, auf wie viele Jahre hinaus eine Tarifsenkung verlängert werden kann. Ausserdem ist nicht vorgesehen, weder die betroffenen Leistungserbringer noch die für die Beurteilung vorgesehener Massnahmen einzusetzende Kommission vor einem solchen Entscheid zu konsultieren.
Beispiel der Ergotherapie: Der ambulante Tarif ist bereits jetzt nicht kostendeckend.
Eine Reduktion des Taxpunktwertes um 10% würde ErgotherapeutInnen in die Insolvenz treiben. Ausserdem ist in vielen Regionen die Ergotherapie ambulant noch nicht stark verbreitet; wenn in solchen Kantonen neue Ergotherapie-Praxen eröffnet werden, werden die Kosten rasch einmal um zwei Prozentpunkte zunehmen. Diese Situation ist analog auf verschiedene weitere Berufsgruppen wie die Hebammen, Ernährungsberatung, Pflege usw. anzuwenden. Wir sprechen uns deshalb vehement gegen jede Form von Senkung von Taxpunktwerten aus.
Der Zugang der gesamten Bevölkerung zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheits- SVO versorgung ist eine wesentliche Errungenschaft des KVG. Die Beurteilung der Angemessenheit der Versorgung muss mit Blick auf die Versorgungsqualität und die Zugänglichkeit für die gesamte Bevölkerung geschehen. Wir lehnen daher die Einführung des Artikels 55b ab, der zusätzlich zu den Massnahmen bei Über- oder Unterversorgung eine Kürzung der Entschädigung im Falle einer ausserordentlichen Kostensteigerung vorsieht.
Antrag auf Streichung des Art. 55b
Wir unterstützen zwar, dass die Angemessenheit der Versorgungslage regelmässig überprüft und entsprechende Massnahmen getroffen werden sollen. Wir erwarten aber, dass dies im Hinblick auf die Versorgungsqualität und Zugänglichkeit der Versorgung für die gesamte Bevölkerung geschieht. Der Artikel 55b schlägt vor, zusätzlich zu den Massnahmen bei identifizierter Über- oder Unterversorgung eine Steuerung im Falle überproportional steigender Kosten vorzunehmen. Dagegen sprechen wir uns vehement aus.
Es ist unklar, was mit Kosten „in einem ambulanten Sektor“ gemeint ist, und es bleibt offen, auf wie viele Jahre hinaus eine Tarifsenkung verlängert werden kann. Ausserdem ist nicht vorgesehen, weder die betroffenen Leistungserbringer noch die für die Beurteilung vorgesehener Massnahmen einzusetzende Kommission vor einem solchen Entscheid zu konsultieren.
Beispiel der Orthoptik: Der ambulante Tarif ist bereits jetzt nicht kostendeckend. Eine Reduktion des Taxpunktwertes um 10% würde die Anstellung von Orthoptistinnen gefährden. Ausserdem ist in vielen Regionen die Orthoptik noch nicht stark verbreitet;
wenn in solchen Kantonen neue Praxen eröffnet werden, die eine Orthoptistin anstellen, werden die Kosten rasch einmal um zwei Prozentpunkte zunehmen. Diese Situation ist analog auf verschiedene weitere Berufsgruppen wie die Hebammen, Ernährungsberatung, Pflege usw. anzuwenden.
Wir sprechen uns deshalb vehement gegen jede Form von Senkung von Taxpunktwerten aus.
Gemäss Seite 18 des erläuternden Berichtes kann der Bund Tarifsenkungen in Kanto- BFG nen verhängen, die nicht von sich aus die erforderlichen Massnahmen nach Artikel 40a Absatz 3 treffen. Wie bereits ausgeführt, handelt es sich dabei einerseits um einen Eingriff in die Tarif- und Verhandlungsautonomie der Tarifpartner, andererseits um einen
Eingriff in eine kantonale Kompetenz.
Der verwendete Terminus „erforderliche Massnahmen“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, über den sich in den Unterlagen nirgends klare Ausführungen finden. Somit würde bei Inkraftsetzung dieser Regelung neben der Regelung in Art. 40a Absatz 4 und Art.
40c Absatz1 ein drittes Mal erhebliche Rechtsunsicherheit geschaffen, die sich äusserst destabilisierend auf ein ohnehin schon sehr fragiles System auswirken würde.
Diese Regelung wird deshalb entschieden abgelehnt.