Rapport sur les résultats
Consultation 2014/53: Révision partielle de la loi fédérale sur l'assurance-maladie relative au pilotage du domaine ambulatoire · 167 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 30Fedlex · Rapport sur les résultats
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
entre la Confédération, les cantons et les fournisseurs de prestations concernant les conditions permettant de garantir une couverture appropriée en soins et une répartition "adéquate" des ressource sur les régions soit maintenu.
Mit der vorliegenden Vorlage soll eine gesetzliche Grundlage für die Einflussnahme von Bund und Kantonen auf die Entwicklung des ambulanten Versorgungsangebotes geschaffen werden. Damit sollen auch die per 1. Juli 2013 wiedereingeführten, bis Mitte 2016 befristet geltenden Bestimmungen zur Zulassungsbeschränkung durch eine definitive gesetzliche Regelung abgelöst werden.
Verschiedene Kantone haben in den letzten Jahren die gesetzlich zur Verfügung stehenden Instrumente zur Steuerung der ambulanten Versorgung in unterschiedlicher Ausprägung zur Anwendung gebracht und nach eigenen Aussagen damit auch eine Wirkung in gewünschter Richtung erzielen können. Dies sind insbesondere grenznahe Kantone, welche ohne entsprechende Massnahmen einen grossen Zuwachs an Leistungserbringern aus dem angrenzenden Ausland beobachten. Es ist auch in Zukunft zu erwarten, dass die heutige, zuweilen sowohl aus der Perspektive einer Über- oder auch einer Unterversorgung problematische Ungleichverteilung des ambulanten Angebots bezüglich Fachgebiet und Region auch zukünftig bestehen wird und verschiedene Kantone diesbezüglich einen Handlungsbedarf fest-stellen werden.
Der Vorstand und die Plenarversammlung der GDK haben sich in den bisherigen Diskussionen zu einer Steuerung des ambulanten Versorgungsangebotes immer dafür ausgesprochen, dass zukünftige Interventionsmöglichkeiten der Kantone in jedem Fall als „Kann-Formulierung“ gesetzlich verankert werden sollen und es den Kantonen jederzeit freistehen muss, entsprechende Massnahmen zu ergreifen oder nicht. Es in Sache der Kantone, im Rahmen der föderalistischen Prinzipien eigenständig und in ihrer grundsätzlichen Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu entscheiden, inwieweit sie steuernd auf das ambulante Angebot Einfluss nehmen wollen oder nicht. Zwingende Gründe für eine entsprechend gleichartige Praxis aller Kantone bestehen u.E. in diesem Zusammenhang nicht.
Die in der Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen im Rahmen der Zulassung von Leistungserbringern unterstützen wir unter der Bedingung der erwähnten Freiwilligkeit für die Kantone, die Massnahmen in der Praxis auch tatsächlich anzuwenden oder nicht. Für die Massnahmen unter dem Gliederungstitel „1a, Massnahmen bei Über- und Unterversorgung im ambulanten Bereich“ ist dies gewährleistet.
(...)
Hingegen begrüsst der Vorstand der GDK – unabhängig der vorliegenden Gesetzesvorlage – nach wie vor die subsidiäre Kompetenz des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Tarifstruktur im ambulanten Bereich. Die Bewertung und Abgeltung der Leistungen kann sich ebenfalls auf das Versorgungsangebot auswirken. Der Vorstand der GDK ist der Ansicht, dass der Druck auf die Leistungserbringer bezüglich einer Gesamtrevision des TARMED zwingend aufrechterhalten werden muss, damit in nützlicher Frist eine Optimierung der bestehenden Tarifstruktur erreicht werden kann. Der Vorstand der GDK stimmt der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die freiwillige Intervention der Kantone bei bestehender Unter- oder Überversorgung im ambulanten Bereich unter Vorbehalt der Berücksichtigung der erwähnten Anträge zu. Die Regelungen betreffend Interventionsmöglichkeit des Bundes im Bereich der Tarife lehnt der Vorstand der GDK ab.
Wir möchten der Vollständigkeit halber abschliessend festhalten, dass die Entwicklung des ambulanten Versorgungsangebotes – insbesondere auch bei bestehender Unterversorgung – nicht alleine von den im Rahmen der vorliegenden Gesetzesvorlage vorgeschlagenen Interventionsmöglichkeiten abhängt. Es erscheint uns wichtig, auch über die bestehende Gesetzesvorlage hinaus den Dialog zwischen Bund, Kantonen und Leistungserbringern über die Voraussetzungen zur Sicherstellung einer angemessenen Gesundheitsversorgung und eine adäquate „Verteilung“ der Ressourcen in den Regionen weiterzuführen.