Rapport sur les résultats

Consultation 2014/85: Révision partielle de l'ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal) et l'ordonnance sur les prestations dans l'assurance obligatoire des soins en cas de maladie (OPAS) · 147 pages

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Wir unterstützen selbstverständlich Massnahmen, die im Sinne der WZW-Kriterien er- sche Vereifolgen. Wir legen aber einen ebensolchen Wert auf eine uneingeschränkte Therapiefrei- nigung der heit. Aus ärztlicher Sicht darf der Preis (FAP) keine vorrangige Stellung für eine Auf- Ärzte mit nahme eines Medikaments in die Spezialitätenliste (SL) bekommen. Ist doch das güns-

Patiententigste Medikament nicht in jedem Fall auch das für den Patienten oder die Patientin bes-

te Medikament. apotheke

(APA)

2. Neue Preisfestsetzungen

Die vorgesehene Erweiterung des Länderkorbs sowie zahlreiche weitere Änderungen

dürften zur Folge haben, dass die Medikamentenpreise nicht nur stabilisiert, sondern

weiter gesenkt werden. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die

selbstdispensierende Ärzteschaft bei allen Preissenkungsrunden über das geltende

Preisgestaltungssystem immer auch ihren finanziellen Beitrag geleistet haben.

Eine weitere Vergünstigung von Medikamenten hätte für die SD-Ärzte automatisch tiefe-

re Einnahmen zur Folge. Dies ist insofern von Bedeutung, als diese Ärzte, wegen der

tieferen Tax-punktwerte in den SD-Kantonen, für dieselben medizinischen Leistungen

weniger Einnahmen haben als rezeptierende Ärzte. Anders ausgedrückt, was nützt es,

200 Mio. Franken den Hausärzten zuzusprechen, wenn gleichzeitig bei der gleichen

Ärztegruppe (Hausärzte) Mindereinnahmen im ungefähr gleichen Umfang bei der Medi-

kamentenabgabe (und dem Labor) drohen.

Wir stellen die Revision der beiden Verordnungen deshalb in Frage. Unseres Erachtens

führen die Revisionen nicht nur zu einer Stabilisierung, sondern, wegen der neuen Län-

der des Länderkorbs sowie weiterer Regelungen, eher zu einer Medikamentenpreissen-

kung mit negativen Folgen für die Leistungserbringer.

3. Neuer Termin für die Gültigkeit angepasster Preise

Wir haben Verständnis für die beabsichtigte Verschiebung der Termine der Preispubli-

kation respektive der Gültigkeit der Preise. Wir möchten aber zu bedenken geben, dass

die Grossisten, die EDV-Unternehmen und die Ärzte mit dem 1. September als neuem

Stichtag brutto zwar tatsächlich mehr Zeit erhalten. In Tat und Wahrheit sind im Juli und

August aber zahlreiche Dienstleister in den Ferien, weshalb aus unserer Sicht auch die-

ser Termin suboptimal ist.

Ganz generell möchten wir Sie aber darauf hinweisen, dass Preisänderungen während

des Jahres immer entsprechende, unproduktive Aufwände bei den Leistungserbringern

auslösen (Lagerbestände, EDV, Buchhaltung, Kassenabrechnungen etc.). Deshalb soll-

ten während des Jahres so wenig wie möglich Preisanpassungen erfolgen.

Grundsätzlich verstehen wir nicht, warum überhaupt - nachdem erst 2012 die Preisfin- ASSGP dung erneuert wurde - jetzt schon wieder das ganze System auf den Kopf gestellt wer-

den soll.

Sollte sich aus der Sicht des Bundesrates eine Anpassung aufdrängen, dann muss si-

chergestellt werden, dass sowohl innerhalb der Schweiz als auch international ein fairer

Wettbewerb besteht. Die vorgeschlagenen Anpassungen würden aber eben einen sol-

chen fairen Wettbewerb verzerren.

APV

Bei Arzneimitteln der Liste C/D ist es oft schwierig ein APV zu definieren, sei es weil die

Produkte im relevanten Ausland von den Krankenkassen nicht erstattet werden und

somit kein "offizieller" Preis besteht, oder weil die Produkte schlicht und einfach in die-

sen Ländern nicht am Markt sind.

TQV