Rapport sur les résultats

Consultation 2014/85: Révision partielle de l'ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal) et l'ordonnance sur les prestations dans l'assurance obligatoire des soins en cas de maladie (OPAS) · 147 pages

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

den daher den Einbezug von Italien und Spanien anstelle von Belgien, Schweden und

Finnland in diesen Warenkorb begrüssen.

Gerne erwarten die Krankenversicherer vom Bundesrat die Vorschläge für die Einfüh-

rung eines Festbetragssystems bei den patentabgelaufenen Medikamenten. Diesbezüg-

lich herrscht gemäss Bericht der Eidgenössischen Finanzdelegation eine nicht mehr

sachgerechte Situation. Wir befürworten, dass in dieser Hinsicht die Änderungen inner-

halb des KVG rasch an die Hand genommen werden.

Die Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz werden von curafutura begrüsst.

In diesem Rahmen ist zusätzlich sicherzustellen, dass die wesentlichen Informationen

auf der Spezialitätenliste aufgeführt werden. Bei den Grundlagen der Beurteilung sollten

auch die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung publiziert werden (durchschnitt-

licher Auslandpreis und die Tagestherapiekosten im Vergleich zu anderen Wirkstoffen).

Weiter sollten sämtliche Präparate eine Kennzeichnung ihres Status bezüglich Original-

präparat oder Generikum haben. Zur Verbesserung der Transparenz ist auch das Da-

tum des Patentablaufs des Wirkstoffes und allfälliger weiterer Schutzrechte (Indikation,

Formulierung) zu veröffentlichen. Darüber hinaus müssen Medikamente die durch die

Verwendung im Rahmen von Geburtsgebrechen obligatorisch ab dem 20. Altersjahr von

der Krankenversicherung übernommen werden müssen, ebenfalls samt Preis auf der

Spezialitätenliste gelistet werden.

Wir sind der Meinung, dass der Innovationszuschlag auf maximal 20% begrenzt werden

sollte. Wir begrüssen zudem das in Art. 70 KVV eingeräumte Recht, ein Medikament

gegen den Willen des Zulassungsinhabers aufzunehmen. Wir würden sogar beliebt ma-

chen, dass Dritte entsprechende Vorschläge einreichen dürften.

Die Grosshandelsmargen, welche beim Auslandspreisvergleich berücksichtigt werden,

sollten besser auf einer Liste des BAG geführt und nicht explizit in die Verordnung auf-

genommen werden. Dies hat den Vorteil, dass bei Änderungen dieser Margen die Ver-

ordnung nicht geändert werden muss.

Immer wieder stehen mir in den letzten Jahren die Haare zu Berge, wenn ich sehe, mit Dorfwelcher Verkennung banalster ökonomischer Gesetzmässigkeiten, das BAG an den Apotheke Medikamentenpreisen herumbastelt. Gossau

Der Verdacht erhärtet sich langsam zur Gewissheit, dass es nicht darum geht, ein effi-

zientes und gerechtes Preisfestsetzungsmodell zu entwickeln, sondern kurzfristige und

politisch gerade opportune Forderungen zu befriedigen.

Dass damit die Existenz von bis zu einem Drittel der Schweizer Apotheken gefährdet

und damit auch der Verlust von Hunderten von Arbeitsplätzen in Kauf genommen wird,

scheint leider niemand zu kümmern.

I. Kein Handlungsbedarf für zusätzliche Kostendämpfungsmassnahmen FMH

Die FMH lehnt die Teilrevision in der vorliegenden Form ab.

Die Vorlage ist zu einseitig auf Kostendämpfung ausgerichtet und berücksichtigt zu we-

nig die Bedeutung innovativer Medikamente für eine qualitativ hoch stehende Patien-

tenversorgung in der Schweiz. Neue Arzneimittel sollen in der Grundversicherung auch

in Zukunft ohne Verzögerung verfügbar sein. Eine weitere Zunahme des off label uses

ist den Patienten angesichts der damit verbundenen Rechtsunsicherheit und Willkür der

Kassen nicht zu wünschen. Eine Voraussetzung für die rasche Verfügbarkeit von wich-

tigen neuen Medikamenten in der Grundversicherung sind ausgewogene Lösungen für

die Preisfestsetzung, die auch dem Umstand angemessen Rechnung tragen, dass der

in der Schweiz festgesetzte Preis von vielen anderen Staaten als Referenzpreis berück-

sichtigt wird. Der Gesetzgeber selbst gibt das Doppelziel vor, dass nur „hoch stehende,

sichere und wirksame Heilmittel“ in Verkehr gebracht werden, und dass „für die For-

schung und Entwicklung im Heilmittelbereich günstige Rahmenbedingungen bestehen“