Rapport sur les résultats

Consultation 2014/86: Collaboration en matière de cyberadministration en Suisse à partir de 2016 · 64 pages

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Rapport d'audition concernant la cyberadministration en Suisse dès 2016

4c Daten in den Gemeinden strukturiert erfasst und weitergegeben werden kön-

nen, kann der versprochene Effizienzgewinn von E-Government über alle föderalen Stufen erreicht werden. Dieser Paradigma-Wechsel soll geprüft werden.

2. Bei der zukünftigen Ausrichtung soll mehr Gewicht auf konkrete Leistun-4b gen/Services und weniger auf die konzeptionellen Arbeiten gelegt werden. Lö-

sungen müssen so entwi-ckelt werden, dass sie schnell umgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt zu einer gesamt-schweizerischen Lösung erweitert werden können.

3. Es ist zu prüfen ob alle Projekte gesamtschweizerisch umgesetzt oder der 4b Regionalität mehr Gewicht beigemessen werden sollte. D.h lokale, kleinere

Projekte fördern (Bsp. unter fünf Gemeinden oder zwei Kantonen) und mittels Standards sicherstellen, dass diese skalieren können.

4. Die zentrale Steuerungsorganisation soll die Möglichkeit (Freiheit und Ressourcen) haben, gezielt Mittel in obengenannte Projekte zu investieren. Dabei 3d ist zu beachten, dass die administrativen Hürden so klein wie möglich gehalten

werden und Innovationen nicht be- oder verhindern.

8.3.2 Prise de position de la Haute école spécialisée bernoise (thèses)

5a 1.1 E-Government-Gesetzgebung

Es ist grundlegend zu prüfen, ob nicht ein E-Government-Gesetz Schweiz verabschiedet werden soll. Die aktuelle Situation mit problematischen und sich hinziehenden Verhandlungen (und das immer wieder nach vier Jahren) für die Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen ist dadurch, wenn möglich, obsolet zu machen. Zu prüfen ist ferner, welche ergänzenden gesetzlichen und verordnungsmässigen Entsprechungen auf kantonaler sowie kommunaler Ebene erforderlich sind. Zugleich argumentieren wir, dass „E-Government“ nicht zu lange mehr als separates Thema gefahren werden sollte, sondern es dabei, unter bestmöglicher Berücksichtigung der Verwaltungsmodernisie-rung, mehr und mehr um die selbstverständliche elektronische Unterstützung des Verwaltungshandelns gehen soll. Das Thema E-Government soll

kurz- oder mittelfristig verschwinden.

1.2 E-Government-Strategie, -Vision und –Ziele

Die Positionierung der E-Government-Strategie Schweiz ist nicht klar. Ist es eine Bundes-Strategie oder ist es eine Strategie für die ganze Schweiz? Dies lässt die Bedeutung des Strategiedokumentes in der Schwebe. Anders gesagt: Viele kantonale E-Government-Strategien der Kantone sind nachgewiese-nermassen Replikate der E-Government-Strategie Schweiz. Wozu braucht es dann noch separate kan-tonale E-Government-Strategien? Und nochmals: Die Bedürfnisse bei Kantonen und Gemeinden müssen bezüglich E-Government nicht gleich sein, können aber gleich sein, etwa im Bereich Basisdienste, die 1e alle brauchen. Die (E-Government-)Ziele und deren Bedeutung sind ausge-

hend von den föderalen Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden unterschiedlich. Entsprechend ist eine E-Government-Strategie Schweiz problematisch. Besser wäre es, man würde daraus eine E-Government-Strategie Bund, allenfalls mit expliziten Vorgaben für Kantone und Gemeinden machen, welch Letztere die je spezifischen Aufgaben der föderalen Ebenen im Zusammenhang mit 6e dem E-Government adressieren. Es ist ausgehend von der (aktuell gültigen) E-

Government-Strategie nicht gelungen, ein Fundament zu bauen, auf dem das E-Government der Schweiz systematisch weiter entwickelbar ist. Woran liegt das? Was muss eine neue E-Government-Strategie für Inhalte haben, damit 2c genau dieses Fundament systematisch entwickelt und aufgebaut werden kann.

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