Rapport sur les résultats

Consultation 2015/14: 11.418 Iv.pa. LAMal. Accorder plus d'autonomie au personnel soignant · 140 pages

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

zentrierten Gesundheitsversorgung gestärkt werden. Die Aufwertung des Berufsstandes soll dazu beitragen, die Attraktivität der Pflegeberufe zu erhöhen.

Im Grundsatz teilen wir die Auffassung, dass die Kompetenzen und die Bedeutung der Pflegefachpersonen für die Gesundheitsversorgung noch besser wahrgenommen und gestärkt werden sollten. Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen erachten wir in der vorliegenden Form allerdings nicht als geeignet, dieses Ziel in einer sachgerechten Art zu erreichen.

In seiner bisherigen Systematik weist das Krankenversicherungsgesetz den Ärztinnen und Ärzten ganz generell eine zentrale Rolle zu bei der Planung und Koordination der meisten Prozesse von Diagnostik, Therapie und Pflege (Art. 25 if. KVG). Dieser ärztlichen Steuerungsfunktion sind mit Ausnahme der Chiropraktorinnen und Chiropraktoren, der Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie der Hebammen sämtliche Berufsgruppen des Gesundheitswesens unterstellt. In gleicher Weise wie die Pflegenden sind davon insbesondere die auf Fachhochschul-Niveau ausgebildeten Berufe der Physiotherapie, der Ergotherapie, der Logopädie und der Ernährungsberatung betroffen (Art. 46 ff. KW).

Zudem sind auch die von universitär aus gebildeten Personen geleiteten Apotheken und medizinischen Laboratorien der gleichen Restriktion unterworfen.

Die Pflegefachpersonen verfügen in ihrer Mehrheit über einen Diplomabschluss auf der Stufe von Höheren Fachschulen. In Bezug auf die Abhängigkeit der Vergütung ihrer Leistungen von einer ärztlichen Verordnung sind sie den genannten Universitäts- und Fachhochschul-Berufen gleichgestellt. Die der Vorlage zugrunde gelegte Unterstellung, dass diese Situation auf einer historisch überholten Geringschätzung der Pflegeberufe basiere, ist vor diesem Hintergrund schwer nachvollziehbar.

Aufgrund der wachsenden Spezialisierung und Fragmentierung der ärztlichen Leistungsangebote, der sinkenden Verfügbarkeit von Hausärztinnen und Hausärzten sowie der wachsenden Bedeutung zahlreicher nichtärztlicher Gesundheitsberufe und Therapiemethoden stösst das Modell der ärztlichen Steuerung, das den bisherigen KVG-Bestimmungen zugrunde liegt, ganz offensichtlich an seine Grenzen. Mit Blick auf die Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung ist es unabdingbar, nach neuen Regeln zu suchen für eine verbesserte künftige Rollenklärung,

Koordination und Kooperation der verschiedenen Leistungserbringer und Berufsgruppen.

Die angesprochene Problematik betrifft nicht nur die Pflege, sondern die institutionsüber greifende und interprofessionelle Versorgungssteuerung ganz allgemein. Mit Blick auf die enormen Kostenfolgen, die sich aus einem ungesteuerten und schlecht koordinierten Abruf von Gesundheits- und Pflegeleistungen zu Lasten der sozialen Krankenversicherung ergeben können, muss die Thematik aus unserer Sicht in der nötigen Sorgfalt und thematischen Breite angegangen werden. Die punktuelle und ersatzlose Entlassung des Pflegebereiches aus der angestammten ärztlichen Steuerungspflicht, die mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf angestrebt wird, greift vor diesem Hintergrund zu kurz.

Fazit

Die Gesetzgebung im KVG-Bereich war in den letzten Jahre geprägt von zahlreichen sektoriellen Teilrevisionen, deren Einbettung in klare strategische Ziele oft unklar blieb. Die Umsetzung des vorgelegten Revisionsvorschlages wäre eine weitere Massnahme im Sinne dieses Trends und ist als solche abzulehnen.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden begrüsst grundsätzlich eine Aufwertung AR des Berufsstatus der Pflege und damit verbunden eine Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs. Die Bedeutung der Pflege wird angesichts der zunehmenden Alterung der Bevölkerung und des chronischen Charakters vieler Krankheiten markant zunehmen. Im Hinblick auf den künftigen steigenden Pflegebedarf und die zu erwartende Personalknappheit ist ein solcher Schritt aus Versorgungssicht wichtig. Durch die Übertragung von gewissen Kompetenzen an qualifizierte Pflegefachpersonen besteht zudem die Möglichkeit, die knappen ärztlichen Ressourcen zu schonen, ohne dass für die Patientinnen und Patienten dadurch Nachteile entstehen.

Die vorgeschlagene Anpassung des KVG berücksichtigt auch Veränderungen in der Ausbildung von Pflegefachpersonen der letzten Jahre. Mit der Revision der Bildungs-