Rapport sur les résultats

Consultation 2015/14: 11.418 Iv.pa. LAMal. Accorder plus d'autonomie au personnel soignant · 140 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 23Fedlex · Rapport sur les résultats

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

setzlich zugesteht, können andere Leistungserbringer in der Grundversorgung entlastet werden. Dies führt zu Kostensenkungen und einer Verminderung des administrativen Aufwands.

Die diplomierten Pflegefachpersonen verfügen über die nötigen Kompetenzen, um die betreffenden Leistungen ohne ärztliche Anordnung zu erbringen. Es geht bei der Initiative nicht um die Frage der Advanced Nursing Practice und der damit verbundenen Übernahme von neuen Kompetenzen durch Pflegefachpersonen.

Mit Blick auf die Aufrechterhaltung einer qualitativ hochstehenden Versorgung und vor dem Hintergrund des Pflegepersonalmangels, des steigenden Pflegebedarfs sowie den Bestrebungen zur Integrierten Versorgung unterstützt der Kanton Basel-Stadt die Initiative und ihr Ziel, den Pflegeberuf zu valorisieren. Durch die Aufwertung des Pflegeberufes werden Leistungserbringer in der Grundversorgung entlastet, was zu Kostensenkungen und einer Verminderung des administrativen Aufwands führt.

Eine Mengenausweitung und eine Kostensteigerung sind insofern nicht zu erwarten, als dass die Krankenversicherer eine Gatekeeper-Funktion wahrnehmen und die Pflegetarife im Vergleich mit anderen Branchen bescheiden sind. Ferner spielt immer auch der Wettbewerb, beispielsweise über die Qualität. Ein Präjudiz für andere Berufsgruppen ist nicht zu befürchten, da die Leistungen dieser typischerweise in den Bereich der medizinischen Behandlung fallen und genau deshalb eine ärztliche Verordnung erforderlich ist.

Aus kantonaler Sicht ist der vorliegende Vorentwurf für die gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege grundsätzlich zu begrüssen. Es ist aber erforderlich, dass die angesprochenen Diskussionspunkte, so insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der befürchteten Mengenausweitung, ernst genommen und diesbezügliche Vorkehrungen getroffen werden.

Das mit der geplanten Gesetzesänderung verfolgte Anliegen ist grundsätzlich zu be- BL grüssen. Es geht darum, den Pflegefachpersonen die Verantwortung, die sie heute oftmals bereits wahrnehmen, auch gesetzlich zuzugestehen. Damit werden die pflegerischen Tätigkeiten aufgewertet und die Attraktivität des Pflegeberufs insgesamt gesteigert. Diese erwarteten Effekte sind insbesondere im Hinblick auf den künftig steigenden Pflegebedarf und die drohende Personalknappheit aus Versorgungssicht sehr er-

wünscht.

Das Anliegen ist auch mit Blick auf eine patientenzentrierte und interprofessionelle Gesundheitsversorgung berechtigt. Insbesondere die Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination in komplexen Pflegesituationen werden in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen. Indem man den Pflegefachpersonen die Verantwortung für diese Leistungen auch gesetzlich zugesteht, können andere Leistungserbringer in der Grundversorgung entlastet werden.

Die diplomierten Pflegefachpersonen verfügen über die nötigen Kompetenzen, um die betreffenden Leistungen ohne ärztliche Anordnung zu erbringen. Es sind entweder Leistungen, die zum Kern des Pflegeberufs gehören (Grundpflege), oder Leistungen, die faktisch bereits heute eigenständig von den Pflegefachpersonen wahrgenommen werden. Es geht bei der Initiative jedoch ausdrücklich nicht um die Frage der Übernahme von neuen Kompetenzen durch Pflegefachpersonen.

Allgemeine Anmerkungen SH Die beantragte gesetzliche Neuregelung verfolgt gemäss Bericht (S. 15) das primäre Ziel, den Berufsstatus der Pflegefachpersonen aufzuwerten. Dieses Ziel soll hauptsächlich damit erreicht werden, dass den Pflegefachpersonen künftig das Recht eingeräumt werden soll, Pflegeleistungen auch dann zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abzurechnen, wenn dazu keine ärztliche Verordnung vorliegt. Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, dass „das längst nicht mehr zutreffende Image eines Hilfsberufes“ überwunden werden müsse. Die Pflegefachpersonen sollten mit ihren spezifischen Kompetenzen besser wahrgenommen und in ihrer Rolle in einer patienten-