Rapport sur les résultats

Consultation 2015/14: 11.418 Iv.pa. LAMal. Accorder plus d'autonomie au personnel soignant · 140 pages

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

entenschutz begrüsst, Pflegefachpersonen ausdrücklich in den Katalog der Leistungserbringer nach Artikel 35 Absatz 2 KVG aufzunehmen. Eine gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege steigert die Attraktivität des Berufs und erleichtert die Rekrutierung junger Berufsleute.

Eine deutliche Mehrheit der politischen Meinungsträger in der Schweiz sieht heute die BEKAG Notwendigkeit der Zulassung von Pflegefachpersonen für Tätigkeiten zulasten der sozialen Krankenversicherung OKP. Im Grundsatz können wir uns deshalb wohl nicht (mehr) dagegen stellen, haben aber weiterhin Bedenken. Wir verweisen aber auf unsere Stellungnahme namens und im Auftrage des Kantonalvorstandes der BEKAG zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG). Die Stossrichtung Gesundheit2020 des Bundesrats sowie der Charta „Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe“ der SAMW unterstützen wir nach wie vor nicht oder nur teilweise.

Anstatt die Behebung des Ärztemangels anzupacken und auf Bundesebene endlich die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen, sollen mit dem GesBG und mit der jetzt vorgelegten Änderung des KVG Grundlagen für die Übernahme ärztlicher Handlungen durch Gesundheitsfachpersonen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) geschaffen werden. Die vorgesehene Kompetenzabgrenzung, welche zwischen Grundpflege und Behandlungspflege unterscheidet, bringt jetzt mehr Klarheit, was an sich zu begrüssen ist. Trotzdem bringen wir dazu die folgenden Vorbehalte an:

- Gerade der Bereich der Patientenbetreuung im Rahmen der Grundpflege wird heute wegen des Pflegemangels mehrheitlich von Fachangestellten Gesundheit (FaGe) ausgeübt, weshalb Pflegefachpersonen, welche künftig gestützt auf das HF-Diplom Pflege oder gestützt auf ein Bacherlordiplom FH sowie gestützt auf die gesetzlich geforderte Berufserfahrung für die „selbständige Tätigkeit“ diese Tätigkeiten lediglich überwachen würden; ob sich damit eine ausreichende Aufwertung der eigenen Tätigkeit erreichen lässt, ist eher fraglich;

- Wir befürchten deshalb eine beabsichtigte Ausweitung der Kompetenzen der Pflegefachpersonen in Richtung Behandlungspflege; entgegen der Absicht des Bundesrats, die Massnahmen der Grundpflege erst auf Verordnungsstufe mit einer „Positivliste“ regeln zu wollen, müssen die Begriffe „Grundpflege“ und „Behandlungspflege“ unseres Erachtens wegen deren Wichtigkeit, und um der erwähnten Problematik adäquat vorzubeugen, zwingend bereits auf Gesetzesstufe explizit verankert werden.

Der Konferenz der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren Psychiatrischer Institutio- KPP nen der Schweiz- KPP, ist es ein wichtiges Anliegen, die parlamentarische Initiative aktiv zu unterstützen und diesen schon längst überfälligen Schritt der gesetzlichen Anerkennung der Verantwortung der Pflege, Realität werden zu lassen. Mit der vorliegenden KVG Gesetzesrevision wird das Image eines Hilfsberufs der Pflege überwunden und die spezifischen Kompetenzen von Pflegefachmännern und Pflegefachfrauen in der Gesundheitsversorgung der Zukunft massgebend gestärkt. Wir sehen in dieser wichtigen Massnahme eine deutliche Aufwertung des Pflegeberufs, die die allgemeine Attraktivität erhöht, die Rekrutierung von potentiellen Berufsangehörigen erleichtert und die Drop Out Raten von Pflegefachpersonen in der Gesundheitsversorgung vermindert.

Durch die Veränderung der Bildungslandschaft in den vergangenen Jahren und den daraus resultierenden Kompetenzbeschreibungen der Aus- und Weiterbildung der Pflege, wird nun die Verantwortung für diesen originären Fachbereich der Pflege mit der Anerkennung im KVG geregelt. Pflegefachpersonen übernehmen die fachliche Verantwortung für den gesamten Pflegeprozess, sie erstellen Pflegediagnosen, eruieren den Pflegebedarf, treffen die notwendigen fachlichen Massnahmen und evaluieren diese. Diese Fokussierung auf die Auswirkungen von Krankheiten steht im Mittelpunkt einer professionellen Pflege.

Daneben bewegen wir uns in der interprofessionellen ärztlichen Zusammenarbeit auch in einer Delegationsverantwortung.

Wir anerkennen ebenso, den mitverantwortlichen Anteil ärztlich delegierter Tätigkeiten