Prises position

Consultation 2015/74: Iv.pa. 14.417 «Amender le régime de financement des soins» · 152 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 136Fedlex · Rapport sur les résultats

~ Parkinson

schweiz suisse svizzera

Schweizeri sc he

Parkin so nvereinigu ng Kommission für soziale Sicherheit Geschaftsstelle und Gesundheit des Standerats Gewerbestrasse 12a

3003 Bern

Postfach 123

CH-8132 Egg

bruno. fu hrer@bag .ad min .ch

Telefon 043 277 20 77 dm@bag .admin.ch

Telefax 043 277 20 78

PC-Konto 80-7856-2

www.parkinson.ch

[email protected]

Egg, 20 . November 2015

14.417 s Pa . lv. Nac hb esseru ng der Pflegefin a nz ieru ng Vernehmlassungsa ntwo rt

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Verein Parkinson Schweiz dankt für die die Gelegenheit, zur Vorlage ,Nachbesserung der Pflegefinanzierung" Stellung zu beziehen.

Wir begrüssen es grundsatzlich, dass die SGK die Finanzierung der ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalte und der ambulanten Pflege verbessern und eine Rechtslücke schliessen will. Es ist für Parkinsonbetroffene wichtig, nicht gezwungen zu sein, das Pflegeheim des letzten Wohn sitzkantons zu berücksichtigen . Krankheitsbedingt müssen unsere Mitglieder oft bereits in jüngeren Jahren in ein Pflegeheim ziehen. Dabei ist die ,soziale Heimat" integrationsbedingt wichtiger ais der letzte Wohnsitz . ln diesem Sinne unterstützen wir die geplanten Anderungen.

Hingegen stehen w ir der Idee kritisch gege nü ber, dass der letzte Wohnsitzkanton für die Rest-Finanzierung der Pflegekosten zustandig sein soli. Bei dieser Losung soli der Kanton jedoch nur den Betrag zahlen , den er selber an die Pflegeheime im eigenen Kanton entrichtet . Es stellt sich die Frage, wer in diesen Fallen die Differenz übernehmen muss. Solange Erspartes vorhanden ist, wird dies der oder die Betroffene tun müssen. Was geschieht aber, wenn keine Mittel mehr vorhanden sind? Aus unserer Sicht konnte diese Losung - zumindest in gewissen Fallen - eine Einschrankung der freien Wahl des Wohnortes nach sich ziehen .

Bei der ambulanten Pflege (Spitex) kann die Frage des Wohnsitzes dann eine Rolle spielen, wenn Kinder zur Entlastung eines Elternteils den pflegebedürftigen Vater oder die pflegebedürftige Mutter bei sich aufnehmen. Die Betroffenen und die lokale Spitex werden in diesem Fall einen administrativen Spiessroutenlauf auslosen, der das Gegenteil von dem bewirkt, was der Bundesrat mit dieser Vorlage erreichen will: Die Unterstützung der pflegenden Angehorigen.

Für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme danken wir lhnen bestens.

Freundlich grüsst aus Egg

Park inson Sc hweiz

~_Q_,

Carmen Stenico René Gossweiler

Geschaftsführerin Beratung und Bildung

Bureau romand Avenue de Sévelin 28, 1004 Lausanne, tél. 021 729 99 20, fax 021 729 99 21, [email protected] Ufficio Svi zzera italian a Piazzora da Vira, 6805 Mezzovico, tel. 091 755 12 00, fax 091 755 12 01, [email protected] Sc hzveize rische Pa rlànsonve reinigung- Association suisse de la maladie de Parkinson - Associazione sv izze ra del mo rb o di Pa rkinson