Rapport experts 2

Consultation 2017/41: Révision partielle de la loi fédérale sur l'expropriation (LEx) · 64 pages

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Generalsekretariat UVEK Motion Ritter - Entschädigung bei Enteignungen von Kulturland

Kein Kulturland sind definitionsgemäss überwiegend naturbelassene Flächen, unproduktive Flächen, Wald, Grünflächen wie Parkanlagen, Golfplätze, Gärten und Umschwung von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken sowie Siedlungs- und Infrastrukturflächen.

Kulturland charakterisiert sich typischerweise durch grosse, zusammenhängende Flächen bzw. Grundstücke, welche eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung zulassen. Der Boden von Kulturland bildet die direkte Ertragsgrundlage und somit die Existenzgrundlage für die Landwirtschaft.

Aus rechtlicher Sicht bestehen Einschränkungen in der Nutzung und dem Handel von Kulturland. Das Raumplanungsgesetz (RPG, SR 700) schreibt vor, mittels Nutzungsplänen Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen zu unterscheiden (Art. 14 Abs. 2 RPG). Die Art. 16, 16a und 16b RPG fassen die zulässigen Nutzungen der Landwirtschaftszonen, welchen der überwiegende Teil des Kulturlandes zugehörig ist, sehr eng. Im Wesentlichen sind nur Nutzungen und entsprechende Bauten und Anlagen im Zusammenhang mit bodenabhängiger landwirtschaftlicher Produktion, produzierendem Gartenbau und der Pferdehaltung zulässig.

Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB, SR 211.412.11) beschränkt die Handelbarkeit von landwirtschaftlichen Grundstücken im Sinne von Art. 2 BGBB. So ist einerseits der mögliche Käuferkreis von landwirtschaftlichen Grundstücken eingeschränkt, indem gemäss Art. 61 BGBB für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstückes grundsätzlich eine Erwerbsbewilligung notwendig ist. Eine solche erhalten primär nur Selbstbewirtschafter im Sinne von Art. 9 BGBB. Andererseits limitiert Art. 66 BGBB die Höhe des Kaufpreises pro m auf maximal 105 % des Durchschnittspreises der letzten 5 Jahre für vergleichbare Grundstücke in der Gegend.

2.2.2 Entwicklung von Kulturland

Die Ackerfläche in der Schweiz beträgt heute total 1.5 Mio. Hektaren, wovon über ein Drittel Alpweiden sind. Pro Einwohner entspricht dies einem Wert von 19 Aren Ackerfläche. Dieser Wert ist deutlich tiefer als in Europa oder weltweit und hat in den vergangenen Jahren abgenommen.

Die Zahlen über den Kulturlandverlust können aus der Arealstatistik des BFS abgeleitet werden. In den 24 Jahren zwischen den Erhebungen der Arealstatistik, die in den Jahren 1985 respektive 2009 abgeschlossen worden sind, gingen pro Sekunde 1.1 m Landwirtschaftsfläche (inklusive Alpflächen) verloren. Kulturland wurde zu zwei Dritteln für die Erweiterung der Gebäudeflächen benutzt. In der Wichtigkeit folgen anschliessend die Naturräume sowie Wald und danach die

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