Rapport experts 2

Consultation 2017/41: Révision partielle de la loi fédérale sur l'expropriation (LEx) · 64 pages

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Generalsekretariat UVEK Motion Ritter - Entschädigung bei Enteignungen von Kulturland

gen, wie die in Ziff. 5 ausgeführten Auswirkungen, welche sich nur auf die wörtlich in der Motion Ritter genannten Forderungen beziehen.

Aus den vorangegangenen Ausführungen halten die Verfasser des Gutachtens fest: Der Verkehrswert gemäss heutiger Praxis erscheint als passender Ansatz zur Festlegung der Landpreise bei Enteignungen. Erstens hat die Enteignung im Sinne der Wertgarantie damit weder einen positiven noch einen negativen Einfluss auf das Vermögen des Enteigneten im Vergleich zur Situation, in welcher der Enteignete das Land auf dem Markt verkaufen würde. Zweitens sichert der Verkehrswert die Rechtsgleichheit zu. Und drittens ist die .abstrakte Festlegung eines Wertes am besten ohne Unterscheidung nach Art der anschliessenden Nutzung umsetzbar.

Die in der Motion Ritter explizit genannten Forderungen ergeben aus Sicht der Verfasser des Gutachtens keinen zwingenden Handlungsbedarf. Bei dieser Aussage wird aber an die einleitenden Abgrenzungen des Gutachtens erinnert. So geht aus diesem Gutachten nicht abschliessend hervor, ob andere Aspekte des EntG - wie beispielsweise die Definition des Schadens - revisionsbedürftig sind oder nicht.

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