Rapport sur les résultats

Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 251Fedlex · Rapport sur les résultats

Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1

deren Rechtshoheiten. Kantone/Städte/Gemeinden können weiterhin gemäss Ihren Kompetenzen Konzessionen/ Bewilligungen/Subventionen mit Auflagen bzw. Pflichten für Anbieter zur Datenlieferung verbinden. Auch können Kantone, Städte und Gemeinden analoge Rechtserlasse zum GeoIG auf ihrer Stufe zu erlassen. Für Datenlieferungen über bestehende Pflichten hinaus werden einvernehmliche Lösungen angestrebt.

Dementsprechend entscheiden Kantone, Gemeinden und Städte in den folgenden Bereichen weiterhin unabhängig vom MODIG:

 Fokus Mobilitätsanbieter

o welche (gegebenenfalls neuen) Mobilitätsangebote in Ihrem Zuständigkeitsbereich zugelassen / subventioniert werden

o und ob daran (Datenliefer-) Pflichten geknüpft werden.

 Fokus Behörden:

o welche Verpflichtungen sie für die eigenen bzw. förderal untergeordneten Behörden einführen (z.B. seitens Kanton für Gemeinden).

Kantone, Gemeinden und Städte gestalten folglich weiterhin ihre Mobilität in ihrem Rechtsrahmen.

3.2 Verkehrsnetz CH – Verantwortlichkeiten und Rollen (Folien 44-52)

Organisation und Verantwortlichkeiten

Das Verkehrsnetz CH erfordert eine Organisation, welche vielen Ansprüchen gerecht werden

muss. Im Grundsatz ist ein kooperativer Ansatz mit zentraler Koordination und dezentraler

Datenverantwortung für die Organisation vorgesehen. Die Hauptverantwortung für den Betrieb trägt dabei eine zentrale, unabhängige, durch den Bundesrat beauftragte Organisationseinheit des Bundes. Koordinationsaufgaben bezüglich Geobasisdaten liegen grundsätzlich im Auftrags- und Kompetenzbereich von swisstopo, dem Geoinformationszentrum des Bundes (vgl. GeoIG, GeoIV und eGovernment Schweiz). Aus heutiger Sicht erscheint es deshalb zielführend, dass swisstopo diese Rolle übertragen wird.

Die zentrale Betriebsorganisation ist für die Gesamtkoordination, für den Betrieb und die Weiterentwicklung der nötigen IT-Infrastruktur, für die Verfügbarkeit der technischen und organisatorischen Funktionen und für die Bereitstellung der elementar wichtigen Inhalte (Basisnetz und Grundausbau Fachnetze) verantwortlich. Sie ermöglicht insbesondere auch die einfache Einlieferung und Nutzung von Daten durch Dritte, stellt diesen dabei entsprechende Werkzeuge und Schnittstellen zur Verfügung und leistet fachlichen und technischen Support.

Im Rahmen der Realisierung wird festgestellt und verbindlich geregelt, wer für welchen Inhalt im

Verkehrsnetz CH verantwortlich ist. Für jedes Fachnetz gibt es räumlich und inhaltlich klare

Zuständigkeiten. Die Zuständigkeiten für die Dateninhalte sind häufig bereits durch bestehende Rechtserlasse geregelt. Die Daten sollen grundsätzlich dezentral und nahe der Datenquelle gepflegt werden. So kennen z.B. Infrastruktureigentümer der Verkehrsträger den aktuellen Stand und die in Planung stehenden Strecken sehr genau. Weiter sind z.B. Bewilligungsbehörden sehr früh über Veränderungen informiert.

Verkehrsnetz CH schliesst auch die Zusammenarbeit mit kommerziellen Datenlieferanten nicht aus –dies insbesondere im Zusammenhang mit Anforderungen an eine hohe Aktualität der Verkehrsnetzdaten. Auch die Einbindung der Öffentlichkeit in die Nachführung ist vorgesehen. So soll z.B. der Erhalt von Revisionshinweisen durch die Zusammenarbeit mit crowd-basierten Austauschplattformen oder durch Dienste zur Fehlermeldung durch die Benutzenden möglich sein.

Datenlieferung

Analog zur übergeordneten MODI gibt es für Verkehrsnetz CH keine neuen Pflichten zur Datenlieferung. Es wird der konföderalen Zuständigkeitsordnung und – bei Informationen Dritter – der Freiwilligkeit Rechnung getragen:

Viele der benötigten Daten für den Grundausbau Verkehrsnetz CH stammen aus der Bundesverwaltung. Gestützt auf die Verfassungskompetenzen (Art. 81 und 81a BV) können Ämter des

251/276 BAV-D-318B3401/238