Rapport sur les résultats
Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 254Fedlex · Rapport sur les résultats
Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1
Ergebnis der Vernehmlassung
62 % (75 Teilnehmende) der Teilnehmenden anerkennen, dass die Kompetenz für die Festlegung der Kerndaten als minimales Datenset zur Teilnahme an NADIM beim Bundesrat und der Betreiberin der NADIM liegen soll. 19 % (23 Teilnehmende) sind dagegen, u.a. weil sie eine konkrete Definition auf Gesetzesstufe, die Festlegung durch den Bundesrat oder eine weitergehende Delegationen an die MDA fordern. Die insgesamt sehr hohe Zustimmung zur MODI und zur NADIM auch zur freien Nutzung von Kerndaten (Informationsdaten) zeigt den Willen einer grossen Mehrheit der Akteure, ein digitales Ökosystem für die Weiterentwicklung der Mobilität zu schaffen, dass auf der freien Nutzung von Daten und Services basiert, um so Nutzen für die Akteure zu stiften.
Kritik und mögliche Alternative
Allerdings hat die Vernehmlassung gezeigt, dass einzelne Akteure befürchten, der Bundesrat könnte auf Verordnungsebene Daten zum Kerndatenset hinzufügen, die eine zu grosse Transparenz und die Offenlegung sensibler Geschäftsdaten der Mobilitätsakteure zur Folge hätten. Zudem ist ein breites Spektrum von Mobilitätsdaten betroffen, so dass für unterschiedliche Angebote (z.B. Parkplätze oder geteilte Fahrzeuge) auch unterschiedliche Kerndatensets festgelegt werden müssten. Um diesen Befürchtungen zu begegnen, müssten entweder auf übergeordneter Ebene im Gesetz Kriterien gefunden werden, welche die Transparenzanforderungen klar definieren und sensible Bereiche ausschliessen. Das scheint aber sehr anspruchsvoll zu sein. Oder aber es müssten bereits auf Gesetzesstufe detaillierte Angaben zum Kerndatenset gemacht werden, was auf dieser Stufe nicht sinnvoll ist (fehlende Flexibilität) bzw. kaum möglich ist (Vielfalt). Solch detaillierte Festlegungen auf Gesetzesebene wären ausserdem nicht stufengerecht.
Alternativ könnte das Gesetz für den Anschluss an die NADIM neu für die Akteure keine Verpflichtung zur Bereitstellung eines Kerndatensets (als Open Data) vorsehen. Stattdessen würde die Betreiberin der NADIM unter Einbezug der Akteure lediglich eine Empfehlung an die Akteure aussprechen, welche Daten die Akteure sinnvollerweise als Open Data über die NADIM zur Verfügung stellen sollten. Auf eine eigentliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Kerndaten als Open Data würde verzichtet und generell auf Freiwilligkeit mit einer starken Kerndaten-Empfehlung gesetzt.
Ergänzung nach Akteurgespräch vom 22.11.22:
Als Zwischenergebnis der Diskussion dieser Frage am Akteurgespräch vom 22.11.22 steht das
Weiterverfolgen der neuen Variante mit doppelter Freiwilligkeit im Vordergrund. Diese sieht
neben der freiwilligen Teilnahme an der NADIM (abgesehen von bestehenden rechtlichen Pflichten) keine Verpflichtung der Akteure zur Lieferung eines Kerndatensets vor. Damit sollen Eintrittshürden gesenkt und Ängsten der Akteure vor begegnet werden. Ziel ist, möglichst viele Akteure zur Teilnahme an der NADIM zu bewegen und so mit der NADIM auch in die Kapillaren des Mobilitätssystems vordringen zu können. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Akteure zur besseren Sicht- und Vernetzbarkeit einen grossen Teil der relevanten Daten freiwillig als Open Data zur Verfügung stellen.
Diese doppelte Freiwilligkeit würde abgesehen von bestehenden Rechtspflichten auch für die öffentliche Hand gelten.
254/276 BAV-D-318B3401/238