Rapport sur les résultats
Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 267Fedlex · Rapport sur les résultats
Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1
Die Wahl der Rechtsform richtet sich nach der Governance und der Aufgabe.
Was gem. Governance-Grundsätzen der Eidg. Finanzverwaltung eher « staatlich » oder « parastaatlich » ist, wird tendenziell zur Anstalt, was sich im Markt bewähren soll (Post, Swisscom, SBB) eher eine AG.
- Spezialgesetzliche AG: Kann sich durch Leistungen am Markt finanzieren (erhält keine Abgeltungen vom
Bund); Grossteil der Leistungen sind nicht öffentliche Aufgaben; Wenn Aktienkapital aufgebraucht ist, weil sie sich bspw. finanziell über mehrere Jahre nicht selber tragen kann, kommt es entweder zu einer Sanierung oder sie steht vor dem Konkurs; Darf im Falle von z.B. Swisscom/ Post auch in Bereichen tätig sein, wo sie mit Privaten konkurriert.
- Anstalt; Kann sich nicht selber durch Leistungen am Markt finanzieren (erhält Abgeltungen vom Bund,
kann Gebühren erheben), Grossteil der Leistungen sind öffentliche Aufgaben; Muss sich finanziell nicht selber tragen, darf über Jahre negative Ergebnisse erzielen; Konkurriert den Markt in der Regel nicht, da die Aufgaben im Gesetz festgeschrieben sind.¨
Protokoll Akteurgespräch MODIG Rechts- und Organisationsform insb. beim Betrieb der NADIM Datum: 13.12.2022 Ort: Welle 7 Zeit: 14:00-16:15 Uhr Vorsitz: Gery Balmer Protokoll erstellt von: Gregor Ochsenbein BAV, Monika Zosso BAV Anwesend: Gemäss separater Liste der Teilnehmenden
1. Einführung Akteurgespräche, Echo Vernehmlassung, Ziel
2. Faktoren für Entscheid Rechts-/Organisationsform insb. der NADIM A) Funktionen und Nutzen der MODI für die Akteure B) Prinzipien/Grundsätze im Betrieb der MODI insb. der NADIM C) Weitere Faktoren: Kosten/Zeit Beiträge / Diskussion zu Grundsätzen und Faktoren
3. Ergebnis Vernehmlassung zu Rechts-/Organisationsform NADIM
4. Schlussfolgerungen Beiträge / Diskussion Rechts-/Organisationsform
5. Weiteres Vorgehen
267/276 BAV-D-318B3401/238