Rapporto sui risultati
Consultazione 1995/11: Ordonnanza sull'assicurazione malattie · 69 pagine
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Vernehmlassung
Verordnung übu die Krankenversicherung (KW) Juni 1995
107 Abs. 2 Die Bst a und c sind zu streichen. KSK Bst. a - c PKU
BegrÜndung;
Zu Bst. a vgl. oben. Aufwendige Überprüfung, zudem ist nur noch
ein kleinu Teil der Versicherten beitragspflichtig.
Die Ausnahme gemäss Bst. c ist zudem bereits im Gesetz vorgese
hen
107 Abs. 2 Hinweis darauf, dass die Umschreibung zu präzisieren ist, kann - EVG Bst. a - c doch so unter die Begriffe Untertlattspflicht und Untersttltzungs-
pflicht sowohl die Untertlattspflichtder Ehem gegenüber unmündi-
gUI und in Ausbildung begriffUIen Kindern, als auch die Pflichten
gegenüber der Familieoder dem geschiedenen Ehegattul wie auch
die Unterstützungspflicht gegenüber Verwandten fallen.
Die Entbindung eines derart wetten Personenkreises von jeglicher
Bettragsleistung an die Kosten eines Spttalaufenthatts erweckt Be c? denken, zumal da M. M Abs. 5 KVG grundsätzlicheinen -nach der
finanziellenBelastung der Familieabgestuftul Bettrag' und keine
vollständige Befreiung vorsieht.
107 Abs. 2 Schlägt als Einschränkungen in Bst. a vor - SPS Bst. a - c 1. Versicherte mit Unterhalts- oder Unterstützungspflichten, welche
2. Anspruch auf Prämienverbilligung haben.
Ohne diese Einschränkung geht Bst. a zu weit.
107 Abs. 2 v f Prämi- - FDP
Bst. a - c enverbilligung abhängig. - SDK
- ZG, SZ OW
Die Entlastungvom Beitrag an die AufenthattskostensoII wirtschaft- • Pulsus lich schwächeren Personen zukommen. - VSAO
107 Abs. 2 Schlägt übemahme der Regelungnach Art. 27 UW vor. Die vorge- - AG Bst. a - c sehene Befreiung (alle Personul mit Untertlatts-oder Unter-
stützungspf]ichten) geht zu weit. Eine weitergehende Uebemahme
bei Krankheitals bei Unfallund Berufskrankheitist nichtgerechtfu-
tigt.0
108 Abs. 1 Neben Dauer und Umfang sollte zusätzlichin jedem Einzelfalldie - FMH
medizinische Indikation überprüft und berücksichtigt werden. - sso
108Abs. 2 Regelung ist nicht verständlich. Selbstbehalt und Höchstbetrag m
solttwl in Zahlen eingefügt werden.
dito •...übersteigende Betrag nicht an den Höchstbetrag ... angarech- ms
net.- Es widerspricht der Absicht des Gesetzgebers, die Alteile
nicht anzurechnen und ist inkonsequult, nur die Hälfte anzurech-
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108 Abs. 3 Streichen. Mit BevoIzugung einzelner Patientengruppen besteht - KSK
Gefahr du Willkür und Ungleichbehandlung.