Rapporto sui risultati
Consultazione 2000/18: Utilizzazione di 800 tonnellate di oro della Banca nazionale · 84 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 52Fedlex · Rapporto sui risultati
Utilizzazione delle riserve auree della BNS Rapporto sulla procedura di consultazione
- IuK-Technologien anwenden können
- Zugang haben zu den IuK-Technologien
Nimmt man die Mobilisierung bildungsferner Schichten wirklich zum Ziel, so wird mit Blick auf die Erfahrungen in Grossbritannien und Schweden klar, dass man hier nur vorwärts kommt, wenn Mittel in der Grössenordnung von gegen 500 Mio. Franken eingesetzt werden. Da der Gesamtbetrag für den Bildungsbereich mit 600 Mio. veranschlagt ist, ist eine Konzentration absolut erforderlich.
6.01 EFS Der EFS sieht beim Aktionsfeld „Mobilisierung bildungsferner Schichten“ höchste
Priorität und verlangt, dass die Situation der Frauen im Wirtschaftsleben umfassend geändert wird, d.h. dass in einer Bildungsinitiative zugunsten der ganzen Bevölkerung mit
der ausserhäuslichen Betreuung von Kindern als flankierende Massnahme ernst
gemacht wird.
6.02 SLFV 1. Priorität: Bildungsinhalte im virtuellen Lernraum
2. Priorität: Lehrerweiterbildung
3. Priorität: Mobilisierung bildungsferner Schichten
Die zur Verfügung stehenden Mittel sollten auf ein Aktionsfeld konzentriert werden, da sonst die Gefahr einer Verzettelung zu gross wird.
Es ist ein „Muss“, dass die bestehenden Angebote mit den im Rahmen der Bildungsinitiative finanzierten Tätigkeiten koordiniert werden. Es muss auf dem bestehenden Angebot aufgebaut werden. Doppelspurigkeiten müssen nach Möglichkeit vermieden werden.
6.03 SSRV Der SSRV stimmt den Absichten, wie sie mit den drei Aktionsfeldern in den
Vernehmlassungsunterlagen umschrieben werden, zu. Er ist indessen der Meinung, dass diese drei Aktionsfelder um das Aktionsfeld „ältere Menschen“ zu erweitern sind. Zunächst fällt auf, dass in den Vernehmlassungsunterlagen im Zusammenhang mit der Bildungsoffensive von älteren Menschen kaum die Rede ist. Sie können – wie wir meinen
– nicht zum Aktionsfeld „bildungsferne Schichten“ gezählt werden. Doch auch die dritte und vierte Generation müssen ihren Platz in der kommenden Informationsgesellschaft einnehmen und deren Vorteile nutzen können. Ein sehr grosser Teil der älteren Menschen verfügt heute noch über keine oder zu geringe Kenntnisse im Umfeld der IuK-Technologien. Der SSRV beantragt deshalb, die Bevölkerungsgruppe der älteren
Menschen zusätzlich zu den drei vorgeschlagenen Aktionsbereichen als viertes Aktionsfeld in die Planung der Bildungsoffensive aufzunehmen. Dafür sollten ebenso
viele Mittel aufgewendet werden wie für das Aktionsfeld „Mobilisierung bildungsferner Schichten“ (d.h. 25- 30 Mio. Fr.).
Der SSRV misst der Lehrerweiterbildung allerdings die höchste Priorität bei.
6.05 SKOS Wir sehen die höchste Priorität im Aktionsfeld „Mobilisierung bildungsferner
Schichten“.
6.06 ADF Notre association aurait cependant une remarque à faire concernant les destinataires de
l’aide à la formation. En plus des élèves et des enseignants que vous proposez d’aider, il nous paraîtrait essentiel d’aider aussi une catégorie de la population, dont la formation professionnelle est encore inférieure à celle de leurs collègues de travail : les femmes. En investissant dans leur formation, vous permettriez aux femmes de trouver des emplois mieux payés. Avec des salaires plus élevés, une partie du retard qu’ont les femmes au point de vue salarial serait comblée et leur participation aux financement de l’AVS augmenterait en même temps que leur cotisations.
D’ailleurs, il nous semble que la priorité devrait être donnée au perfectionnement des maîtres primaires et secondaires des écoles publiques en leur remettant les outils nécessaires à leur perfectionnement (ordinateurs et logiciels).
7.04 VSAA Der VSAA unterstützt die Stossrichtung bei den Bildungsmassnahmen im Bereich der
neuen IuK-Technologien, die schwergewichtig auf die Weiterbildung von Lehrkräften
sowie auf den Ausbau von Supportstrukturen und regionalen Kompetenz- oder
Didaktikzentren ausgerichtet sind. Bei den Umschulungs- und Weiterbildungsmassnahmen der ALV besteht die Einschränkung, dass die Grundausbildung und die allgemeine Förderung der beruflichen Weiterbildung nicht