Progetto
Consultazione 2006/83: Ordinanza del DFE sull'agricoltura biologica · 15 pagine
Fedlex · Progetto · Pagina 12 · DeutschFedlex · Progetto · Deutsch
B.3. Nicht direkt eingesetzte Hilfsstoffe und sonstige Erzeugnisse, die bei der Verarbeitung biologisch produzierter Zutaten verwendet werden dürfen
Holz, Späne und Mehle von Raucherzeugung zum Räuchern
unbehandelten Hölzern
Klebstoffe, natürlicher Herkunft Anbringen von Etiketten auf Käselaiben Natürliche Farbstoffe gemäss Art. 75 Färben von Eierschalen
der Verordnung des EDI vom 23.
November 2005 über Lebensmittel
tierischer Herkunft302
Shellack Überzugsmittel für Eier
Ca- und Mg-Silicat Überzugsmittel für Eier
Asche Behandlung von Käserinde
natürliche tierische Fette Überzugsmittel für Eier
Zur Kennzeichnung von Eiern, Fleisch und Käse dürfen die allgemein lebensmittelrechtlich zulässigen Farbstoffe verwendet werden.