Rapport sur les résultats

Consultation 2007/15: Loi fédérale sur l'aide aux hautes écoles et la coordination dans le domaine des hautes écoles (LAHE) · 97 pages

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c. Studienangebot auf drei Stufen: - Bachelor - Master - Doktorat; d. peer reviewed research und Auftragsforschung, vorwiegend mit Blick auf die Entwicklung wissenschaftlicher Theorien und Methoden, sowie eine auf Grundlagenforschung ausgerichtete Forschungsumgebung, die wissenschaftliche Innovation und Bildung von Nachwuchsforschenden erlaubt; e. auf Nachhaltigkeit von Forschung und Lehre ausgerichtete personelle und materielle Ressourcen; f. Wissens- und Technologietransfer sowie Dienstleistungen für Dritte. 2 Fachhochschulen zeichnen sich grundsätzlich durch folgende Merkmale aus: a. allgemeine und fachspezifische Hochschulreife bei den Fachhochschulen und allgemeine Hochschulreife bei den Pädagogischen Hochschulen als Zulassungsvoraussetzung; b. berufsorientierte Lehre mit forschungs-, theorie- und praxisbasierten Inhalten; c. Studienangebote auf beiden Stufen: - Bachelor - Master d. peer reviewed research und Auftragsforschung, vorwiegend mit Blick auf die Anwendung sowie die Weiterentwicklung von Praxis und Berufsfeldern; e. auf Nachhaltigkeit von Forschung und Lehre ausgerichtete personelle und materielle Ressourcen; f. Wissens- und Technologietransfer sowie Dienstleistungen für Dritte.

26. 8 EPFZ Definitionen: 1 In diesem Gesetz bedeuten: a. Kantonale Hochschulen: die nach diesem Gesetz akkreditierten kantonalen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen; b. Kantonale Institutionen des Hochschulbereichs: namentlich [beispielhafte Aufzählung]; c. Eidgenössisch Technische Hochschulen: die nach diesem Gesetz akkreditierten ETH Zürich und EPFL; d. Eidgenössische Institutionen des Hochschulbereichs: namentlich die Forschungsanstalten des ETH-Bereichs. 2 Die kantonalen Universitäten und eidgenössischen Hochschulen sind universitäre Hochschulen. Diese zeichnen sich namentlich aus durch Grundlagenforschung und darauf bezogene Lehre (Studienangebot auf den Stufen Bachelor, Master und Doktorat). 3 Die Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen zeichnen sich namentlich aus durch berufsorientierte Lehre mit forschungs-, theorie- und praxisbasierten Inhalten (Studienangebot auf Stufe Bachelor und Master).

Article 3

N° Cat. Participant Proposition Al. 1 1

27. 1 BE «Das Präsidium der Hochschulkonferenz leitet die Koordination der gemeinsamen Aktivitäten im Hochschulbereich» 1

28. 1 FR «La Confédération conduit la coordination des activités communes de la Confédération et

des cantons dans le domaine des hautes écoles.»