Rapporto sui risultati

Consultazione 2008/105: Revisione totale della legge sulla cittadinanza · 49 pagine

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2. Ablehnende Stellungnahmen

• 11 Kantone (BE, LU, OW, NW, BS, BL, AR, SG, GR, TG, VS) lehnen die vorgeschla-

gene Regelung ab. • 2 Parteien (FDP, CVP) sind gegen die vorgeschlagene Regelung. • 5 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SGV, SVBK, BGSB, BGB, BGR) sind mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden.

Die Einführung einer Ordnungsfrist stelle einen überflüssigen und unverhältnismässigen Eingriff in die Verfahrens- und Organisationshoheit der Kantone dar. Der «Stau» liege erfahrungsgemäss eher beim Bund als bei den Kantonen (OW, BL, BGSB, BGB, BGR). Sowohl aus dem Gesetz als auch aus dem erläuternden Bericht gehe hervor, dass ausschliesslich der Bund für die erleichterte Einbürgerung zuständig sei (NW, TG, GR). Zur Prüfung eines Gesuchs müssten bei verschiedenen Behörden Informationen sowie die Stellungnahme der zuständigen Gemeinde eingeholt werden; auf die Bearbeitungsdauer dieser Behörden könne nur beschränkt Einfluss genommen werden (BS, VS, SGV). Bei nicht tolerierbaren Verzögerungen stehe der Rechtsbehelf einer Rechtsverzögerungsbeschwerde zur Verfügung. Es falle auf, dass nur eine Ordnungsfrist für den Kanton gesetzt werden soll (AR, SG). Ordnungsfristen seien nicht durchsetzbar und würden ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln (FDP).

Art. 34: Indagini cantonali: domanda relativa alla durata della procedura (domanda rivolta solo ai Cantoni)

Die Verfahrensdauer in den einzelnen Kantonen:

AG:

Kantonales Verfahren: 10,2 Monate inkl. Einholen der Einbürgerungsbewilligung des Bundes. Kommunales Verfahren: 18,6 Monate.

AI:

Ca. 2 Jahre.

AR:

Kantonales Verfahren: ca. 6 Wochen.

Kommunales Verfahren: ca. 6 Monate.

BE:

Kantonales Verfahren: ca. 6 Monate.

Kommunales Verfahren: sehr unterschiedlich.

BL:

Durchschnittlich 1 bis 2 Jahre.

BS:

Ca. 6 bis 9 Monate.

FR:

Durchschnittlich 2 ½ bis 3 Jahre. Die Dauer des kommunalen Verfahrens variiere aufgrund der unterschiedlichen Gemeindeorganisationen (in der Regel 1 Jahr).

GE:

Für in der Schweiz geborene Personen: 1 bis 1 ½ Jahre.

Für Personen unter 25 Jahren: 1 ½ bis 2 Jahre.

Für Personen über 25 Jahren: 2 ½ bis 3 Jahre.

Kantonales Verfahren: 1 bis 4 Monate.

Kommunales Verfahren: 1 bis 4 Monate.