Rapport sur les résultats
Consultation 2008/105: Révision totale de la loi sur la nationalité · 52 pages
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sei problematisch, weshalb eine Regelung für Studienaufenthalte im Ausland von maximal einem Jahr aufzunehmen sei (CVP).
2. Ablehnende Stellungnahmen • 7 Kantone (ZH, LU, FR, BS, VS, NE, GE) lehnen die vorgeschlagene Regelung ab. • 2 Parteien (SP, GPS) sind gegen die vorgeschlagene Regelung.
• 2 Wirtschafts- und Berufsverbände (SGB, Unia) lehnen die vorgeschlagene Rege-
lung ab. • 11 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, EKM, KID, UNHCR, SRK, SFH, FIZ, SFR, ai, JusPax, SEK) sind mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden.
Die Bestimmung stösst aus unterschiedlichen Gründen auf Ablehnung:
− Die Verschärfung der Zulassung zum Einbürgerungsverfahren sei abzulehnen (ZH, FR,
NE, TI, SP, GPS, SGB, Unia, SEK, JusPax). Ein Asylverfahren könne bis zum rechtskräftigen Abschluss erfahrungsgemäss mehrere Jahre dauern. In dieser Zeit finde eine Integration in die schweizerischen Verhältnisse statt. Integration hänge nicht vom Aufenthaltsstatus ab. Die N-Bewilligung sei ein Aufenthaltstitel nach AuG, weshalb es nicht einleuchte, dass diese rechtmässige Anwesenheit nicht als Aufenthaltszeit gelten soll (LU, BS, SSV, EKM, KID).
− Die Bestimmung sei nicht einzuschränken sondern sogar weiter zu fassen: Der rechtmäs-
sige Aufenthalt als Opfer von Menschenhandel (FIZ) bzw. der Aufenthalt mit einer L-Bewilligung seien anzurechnen (GE).
− Die Regelung verstosse gegen die Genfer Flüchtlingskonvention (UNHCR) und stehe im
Widerspruch zum erläuternden Bericht, der im gleichen Zusammenhang bezüglich staatenloser Kinder vermerke, dass jeder Aufenthalt in Übereinstimmung mit den ausländerrechtlichen Vorschriften an die Aufenthaltsdauer anzurechnen sei (BS, SFH).
Art. 34: Enquêtes cantonales: nouvellle base légale
1. Befürwortende Stellungnahmen • 16 Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung (UR, SZ, GL, ZG, FR, SO, BS, SH, AI, AG, TI, VD, VS, NE, GE, JU) • 5 Parteien (FDP, CVP, SP, GPS, EDU) stimmen der vorgeschlagenen Regelung zu.
• 6 Wirtschafts- und Berufsverbände (SAV, SGB, Unia, Travail.Suisse, CP, FER) be-
fürworten die vorgeschlagene Regelung. • 11 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, SVBK, EKM, SVZ, AVZ, JusPax, BGK, SEK, BGSB, BGB, BGR) sind für die vorgeschlagene Regelung.
Die Regelung wird als sinnvoll erachtet, da die Kantone näher an den zu untersuchenden Fällen dran seien. Allerdings würden diese Erhebungen für die kantonalen Behörden einen finanziellen und personellen Mehraufwand bedeuten, weshalb sich die Frage nach der Finanzierung stelle (FDP). Den Kantonen bzw. den Gemeinden seien die Kosten zu vergüten (UR, AG, VD, BGSB, BGB, BGR). Die Gebühren sollten mindestens kostendeckend sein (SAV, SSV). Insbesondere begrüsst werden einheitliche Richtlinien des Bundes für die Erstellung von Erhebungsberichten (SZ, ZG, VS, TI, SP, SGB, Unia). Die Richtlinien seien in der Verordnung auszugestalten (ZG, TI).