Rapporto sui risultati
Consultazione 2008/75: Assicurazione-invalidità - 6a revisione dell'AI, primo pacchetto di misure · 68 pagine
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Übrige
Für den Verband Professionelle Arbeit Schweiz „le focus de cette intégration passe trop souvent par une insertion dans le premier marché de l’emploi. Ce dernier est particulièrement tendu.“ Die Rechtsberatungsstelle für Unfallopfer und Patienten warnt vor der normativen Kraft des Faktischen, wenn die IV-Stelle die Invaliditätsbemessung nach Durchführen der Wiedereingliederungsmassnahmen vornehme, nachdem sie sich mit ihrer vorzeitigen Einschätzung bereits zum mutmasslichen Rentenergebnis geäussert habe. Diese Organisation begrüsst hingegen ausdrücklich das Durchbrechen des Prinzips des allgemeinen Arbeitsmarkts nach Art. 7 Abs.1 ATSG und betont, dieser Ansatz müsse in Zukunft verstärkt gewichtet werden, weil sonst der strukturell veränderte Arbeitsmarkt zu einer Überbelastung der übrigen Ausgleichssysteme, insbesondere der Arbeitslosenversicherung, führe.
4.1.6 Ablauf / Triagen
Ungefähr 14 Prozent der eingegangenen Stellungnahmen äussern sich zum vorgesehenen Ablauf (bzw. den Triagen) in der Ermittlung eines allfällig nutzbaren Eingliederungspotenzials. Die Aufteilung über JA, NEIN und JEIN insgesamt und bezogen auf die einzelnen Vernehmlasserkategorien fallen mehr oder weniger ausgewogen aus (je ein Drittel). Aus diesem Grund verzichten wir auf die statistische und tabellarische Darstellung und beschränken uns auf die Wiedergabe einzelner Voten.
Die Coordination Romande des Associations d’Action pour la Santé Psychique begrüsst den vorgeschlagenen Ablauf ausdrücklich, weil er jeder individuellen Versichertensituation Rechnung trägt. AG bekundet Mühe mit der Berechnung der Personalkosten für die zwei Triagen und erinnert daran, dass die Personalrekrutierung und –konstanz bis heute keine einfache Aufgabe sei. JU schlägt vor, die Regelung des Zeitpunkts, bis zu welchem Rentenrevisionen vorgenommen worden sein müssen, flexibler zu regeln, d.h. relativ zum Datum des Inkrafttretens der Revision zu definieren. Die Jungfreisinnigen regen an, dass in der Botschaft festgehalten werden soll, welche Massnahmen eingeleitet werden sollen , wenn ein Eingliederungsplan nicht eingehalten werden kann, weil zu wenig (oder keine) Bestrebungen seitens des IV-Rentners zu beobachten sind. Das Centre hospitalier universitaire vaudois wünscht, dass la collaboration avec les psychiatres soit désormais placée au centre de la procédure d’évalutaiton, et que leur avis soit respecté lors de la décision.
4.1.7 Mit vorgeschlagener Zielgruppe einverstanden?
Zu dieser Frage haben sich nur 7 Vernehmlasser geäussert. Von diesen äusserte sich nur ein Vernehmlasser zustimmend, die übrigen 6 brachten folgende Argumente vor15: Neben der Infragestellung der zitierten Bundesgerichtsentscheide und des heute geltenden Artikel 7 Abs. 2 ATSG und dem Hinweis darauf, dass ein Wiedereingliederungsversuch bei über 55-jährigen Menschen sehr schwierig sein dürfte, wird darauf hingewiesen, dass die in der Vorlage als Zielgruppe erwähnten Menschen teilweise nicht zur Arbeitsmarktsfähigkeit trainierbar und somit nicht eingliederbar seien. Bei dieser Personengruppe müssten eigentlich die Arbeitgebenden trainiert werden, damit diese solche Menschen im Arbeitsprozess behalten können, was eine grosse Herausforderung darstellen würde (AG). VD ist unzufrieden mit der vorgesehenen Aufteilung nach Rentnern mit somatoformen Schmerzstörungen und ähnlichem und Rentnern mit vermutetem Eingliederungspotenzial. Der Kanton fordert deswegen, « l’équivalence de traitement pour tous les rentiers, quelles que soient les causes ayant menées à l’octroi de la rente. » Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund ermutigt den
Bundesrat, « à se pencher sérieusement sur la nature et les raisons de l’augmentation dans notre société des troubles psychiques et psychosomatiques et l’incite à faire effectuer des analyses et des recherches scientifiques à ce sujet. » Die SKOS schliesslich weist darauf hin, dass damit zwar ein versicherungstechnisches Problem gelöst würde, nicht aber die sozialpolitische Fragestellung der Existenzsicherung der avisierten Zielgruppe.
15 Auf eine statistische und tabellarische Darstellung wird aus den bereits erwähnten Gründen verzichtet.