Rapporto sui risultati

Consultazione 2008/75: Assicurazione-invalidità - 6a revisione dell'AI, primo pacchetto di misure · 68 pagine

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4.1.9 Mit vorgeschlagener Mitwirkungspflicht einverstanden?

Zur Ausgestaltung der Mitwirkungspflicht haben sich 29 Vernehmlasser geäussert. Knapp ein Drittel von diesen stimmt den Vorschlägen des Bundesrats vorbehaltlos und ohne ausführende Äusserungen zu (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Bauernverband, Grünliberale Partei, Jungfreisinnige). Die Ablehnung, bzw. die Vorbehalte gehen in zwei unterschiedliche Richtungen: Für die einen ist die vorgeschlagene Regelung für die betroffenen Personen zu streng. Sie befürchten, dass in Fällen von schweren Persönlichkeitsstörungen oder andern psychischen Erkrankungen eine Person aufgrund ihrer Behinderung zur Mitwirkung gar nicht wirklich fähig ist. Für die andern ist die vorgeschlagene Regelung zu mild. Sie fordern zumindest zu prüfen, ob die Mitwirkungspflicht nicht im Sinne einer Schadensminderungspflicht auszudehnen wäre.

Angesichts der eher geringen Anzahl von Stellungnahmen wird auf die Unterteilung in Kategorien verzichtet:

Vorgeschlagene Regelung geht zu weit

Wie die CSP äussert sich beispielsweise auch Pro Infirmis: Bei der Durchsetzung der Mitwirkungspflicht sind Persönlichkeitsstörungen und andere psychische Erkrankungen zu gewichten. Nur so ist sichergestellt, dass der Betroffene tatsächlich mitwirken kann und nicht durch seine Krankheit daran gehindert wird. Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe befürchtet, dass den Betroffenen in etlichen Fällen fehlende Mitwirkung vorgeworfen werden wird, weil die IV-Stellen wegen der unbedingten Vorgabe, den Rentenbestand um 5% zu reduzieren, selbst dann Renten aufheben und herabsetzen würden, wenn der Eingliederungsprozess gescheitert sei. Die FMH und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation weisen darauf hin, dass nur noch der „blaue Weg“

(Arztzeugnis) zur Verfügung stehen werde, um sich gegen eine unverhältnismässige Massnahme zu wehren. Darin sehen sie eine sachlich falsche Instrumentalisierung der Medizin und eine Zumutung für alle Beteiligten.

Vorgeschlagene Regelung geht zu wenig weit

Für die SVP ist es zwingend nötig, neben der Mitwirkungspflicht auch Sanktionen zu bestimmen und für Gastro Suisse muss die Beweislast der Unzumutbarkeit einer Massnahme eindeutig und klar bei