Rapporto sui risultati
Consultazione 2008/75: Assicurazione-invalidità - 6a revisione dell'AI, primo pacchetto di misure · 68 pagine
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der versicherten Person liegen. Zumutbar soll jede Massnahme sein, die der (Wieder)eingliederung der versicherten Person dient.
4.1.10 Arbeitsversuch Grundsatz
Knapp ein Drittel der eingegangen Stellungnahmen äusserte sich zu der Frage bezüglich der Einführung des Arbeitsversuchs im Grundsatz. Naturgemäss lässt diese Frage wenig oder keinen Spielraum für ein JEIN (im Gegensatz zur Frage nach der Ausgestaltung des Arbeitsversuchs). Mit 87 Prozent fällt die Zustimmung sehr deutlich aus. Wir können auf eine Darstellung nach Vernehmlasserkategorien verzichten und listen die wichtigsten Voten zusammenfassend auf.
Alle 19 Kantone, die sich zum Arbeitsversuch im Grundsatz geäussert haben, begrüssen den Vorschlag. Stellvertretend sei hier das Votum von TI zitiert: Questa nuova disposizione offre una possibilità di reintegrazione supplementare, parallela o precedente a un provvedimento che prevede un assegno per il periodo di introduzione. Und für VD le placement à l’essai constitue un nouvel instrument important dans le cadre de la réinsertion professionnelle.
Für die Christlich-soziale Partei, die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK), die Behinderten-Selbsthilfe (Agile) und das Zentrum für selbstbestimmtes Leben stellt sich grundsätzlich die Frage nach dem Bedarf einer Neuregelung im Bereich des Arbeitsversuchs. Bisher sei dieser als Abklärungsmassnahme betrachtet worden, der Anspruch auf ein Taggeld ausgelöst habe. Da der Arbeitsversuch auch neu in erster Linie dazu dienen solle, die Leistungsfähigkeit zu ermitteln, ist für die CSP der Abklärungscharakter der Massnahme weiterhin gegeben, weshalb auf eine Neuregelung zu verzichten sei. Für den Schweizerischen Gewerbeverband sind die Mängel in der Ausgestaltung (s. Kap. 4.1.11) so gross, dass er die vorgeschlagene Bestimmung zum Arbeitsversuch grundsätzlich ablehnt.